Tauziehen ums Anglerzentrum


von Tageblatt-Redaktion

Aus der Luft idyllisch anzusehen, doch auch im Südwesten des Knappensees wird saniert werden.
Aus der Luft idyllisch anzusehen, doch auch im Südwesten des Knappensees wird saniert werden.

Von Mirko Kolodziej

Während in Groß Särchen unermüdlich Lastwagen Sand für die bergtechnische Sanierung des Knappensees anliefern, sind längst nicht alle Interessenkonflikte am See ausgeräumt. So befindet sich das Oberbergamt (Soba) derzeit sowohl mit dem Verein Knappensee-Rebellen als auch mit den Betreibern des Särchener Ferienparks in einem Schlichtungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen. Grund ist die Soba-Allgemeinverfügung vom April zur Sperrung des Sees.

Weiteren Konfliktstoff offenbarte in der vorigen Woche die Sperrung der Zufahrt zum Anglerzentrum am Südwestufer – dem Sanierungsbereich West, in dem zwischen 2016 und 2018 gearbeitet werden soll. Es gibt hier zwei Privat-Grundstücke. Zudem sind in der Neubuchwalder Bucht zwei Anglervereine beheimatet. Gemeinsam bildeten sie einen Verein, um das Gelände 2007 von der Bundesanstalt für Immobilien-Aufgaben zu erwerben. Eine bergbauliche Stellungnahme des Soba dazu lasen sie dazumal so, dass der Grundwasser-Endstand erreicht sei, Setzungen nur im Zentimeter-Bereich möglich wären und lediglich Risse an den Gebäuden denkbar wären. Die Leute vom Anglerzentrum verstanden das als eine Art Unbedenklichkeitserklärung. Soba-Chef Professor Dr. Bernhard Cramer erklärt dagegen, die Stellungnahme sei keineswegs als Bestätigung gemeint gewesen, dass die Gebäude sicher stehen.

Die zu Jahres-Beginn erfolgte Abriss-Ankündigung liest sich in einer umfänglichen Stellungnahme Cramers als Konsequenz aus den Untersuchungen des Jahres 2007: „Diese Auskunft spiegelte den damaligen Kenntnisstand zutreffend wider und benennt deutlich die vorhandenen Risiken, die mit den inzwischen verfügten Sanierungsmaßnahmen präzisiert wurden.“
Cramer verweist auch auf das Vorliegen von Standsicherheitsnachweisen in Form statischer Berechnungen, während Marlen Gläßer vom Anglerverein „LBU“ lediglich Aussagen zur Bodenbeschaffenheit kennt.

„Ich gucke mir das gelassen an. Ich gehe von der Soba-Stellungnahme von 2007 aus und nach dem Verursacherprinzip sind die diejenigen, die zu uns kommen müssen“, erklärt Klaus Nowack, dessen Familie eines der beiden Privatgrundstücke im Anglerzentrum gehört. Es geht hier um die Frage der Entschädigung für den vorgesehenen Abriss. Bisher gibt es dazu keinerlei schriftliche Vereinbarungen. Freilich ist bis zum geplanten Sanierungsstart auch noch Zeit. Die Abholzung des Waldes zwischen Anglerzentrum und B 96 ist laut Soba erst für den Winter 2016/17 vorgesehen.

Das Soba sieht den Ball allerdings trotzdem im Spielfeld des Anglerzentrums. Die für eine Entschädigung nötige Ermittlung der Gebäude-Werte sei ohne Einbeziehung eines Sachverständigen nicht möglich. Und dieser könne ohne Einverständnis der Eigentümer nicht tätig werden. „Trotz mehrmaliger Nachfragen und Erläuterungen hat das Anglerzentrum der Erarbeitung der Gutachten bisher nicht zugestimmt“, erklärt Oberberghauptmann Cramer.

Die Leute vom Anglerzentrum hätten zuvor gern eine detaillierte schriftliche Vereinbarung dazu, wer welche Rechte und Pflichten hat. „Die lassen sich aber nicht festlegen und sind so nicht greifbar“, sagt Georg Ziehe vom Anglerverein 57. Das Soba verweist dagegen auf Gesprächs-Protokolle. Denn persönliche Kontakte gab es auf Anfrage der Leute vom Anglerzentrum im Februar und im August – aus Sicht der Angler ohne Ergebnis. Sie klagen, sie wüssten etwa nichts über Zeitpunkte oder die Frage der Nachnutzung. Denn schließlich sind sie in jedem Fall Grundstückseigentümer.

Fraglich ist aber, ob sie langfristig etwas davon haben werden. „Wir wollen hinterher Bauland haben und den Zustand wie heute“, sagt Klaus Nowack. Doch Bürgermeister Udo Witschas aus der für Baufragen zuständigen Gemeinde Lohsa ist diesbezüglich skeptisch. Es gebe für die Neubuchwalder Bucht keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. Das heißt, dass die heutige Bebauung nur Bestandsschutz genießt – solange sie eben steht. Und die Zukunft nach einem Abriss liegt im Nebel. Witschas erklärt, Lohsa werde B-Pläne nur dort auflegen, wo der Untergrund bebaubar, also ausreichend tragfähig sei. Für das Gelände des Anglerzentrums sei das nach seiner Kenntnis auch nach Sanierung eher nicht so.

„Der tägliche Frust zerrt an den Nerven“, beschreibt Angler Georg Ziehe, der am See auch noch einen Bungalow hat, seinen Gemütszustand. Ähnliche Worte waren 2009 am südöstlichen Seeufer in Koblenz zu hören. Damals versuchte Familie Böger, den Abriss ihres Urlauber-Zentrums auf dem früheren Ferienlager-Gelände zu verhindern. Doch das Polizeirecht war stärker als der Grundgesetz-Schutz für Eigentum. 2010 kamen die Bagger.

Das Bergamt verweist in seiner Stellungnahme auf dem Anglerzentrum übergebene Unterlagen. Diese sind für jedermann auf der Soba-Webseite abzurufen, so Amtschef Cramer: www.bergbau.sachsen.de/9130.html



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