Neue Regelungen für Spohla
Der Stadtrat Wittichenau hat eine neue Friedhofssatzung für den Ortsteil Spohla beschlossen. Die Überarbeitung des bestehenden Papiers erfolgte nach einer Begehung des Gesundheitsamtes des Landkreises im Frühjahr. Unter anderem wurde festgelegt, dass bei Neuanlagen komplette Grababdeckungen nicht mehr zulässig sind.
Zudem wurden einige Korrekturen der bestehenden Satzung vorgenommen. Das betrifft unter anderem die Ruhezeiten für Verstorbene bis zur Wiederbelegung der Gräber. Die neue Satzung wurde mit dem Friedhofswart und dem Ortschaftsrat abgestimmt. Die Friedhofsgebühren sind nicht Teil dieser Satzung und bleiben unverändert. (red)
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