LMBV räumt Rechtsposition


von Tageblatt-Redaktion

LMBV räumt Rechtsposition
Foto: Uwe Schulz

Hoyerswerda. Auf Druck einer Organisation, die sich für mehr Transparenz einsetzt, räumt der staatliche Bergbausanierer LMBV eine Rechtsposition. Bisher hatte das Unternehmen argumentiert, weil es keine Behörde sei, müsse es auch keine Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz erteilen. Nach einer Klage von Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation am Verwaltungsgericht Cottbus ist nun ein Vergleich geschlossen worden.

Der Kernsatz lautet: „Die Beteiligten sind sich einig, dass die Beklagte informationsverpflichtete Stelle nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Umweltinformationsgesetzes ist.“ Die LMBV hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war das Ziel der Open Knowledge Foundation, ein Gutachten zur Sperrung der Innenkippe des früheren Tagebaus Spreetal zwischen Blunoer Südsee und Bernsteinsee (im Bild) zu bekommen.

Ob die nun veränderte juristische Sicht der LMBV auch tatsächlich dazu führt, dass bisher unter Verschluss gehaltene Informationen freigegeben werden, wird man sehen, wenn es konkrete Anträge gibt. Das Hoyerswerdaer Tageblatt hatte 2017 versucht, unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz beim übergeordneten Bundesfinanzministerium spezielle Auskünfte zur LMBV zu bekommen – vergeblich.

Der Bund konnte zwar nicht argumentieren, nicht auskunftspflichtig zu sein. Er führte aber an. die von uns angefragten Informationen aus einer Studie zu LMBV-Vorhaben beträfen keine Umweltbestandteile oder -faktoren. (red)

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