Bergamt droht am Knappensee Geld-Strafen an


von Tageblatt-Redaktion

b Donnerstag gilt am Knappensee dieses Stop-Schild im übertragenen Sinne für jedermann, der nicht beruflich im Sperrbereich zu tun hat oder eine Ausnahmegenehmigung besitzt.
b Donnerstag gilt am Knappensee dieses Stop-Schild im übertragenen Sinne für jedermann, der nicht beruflich im Sperrbereich zu tun hat oder eine Ausnahmegenehmigung besitzt.

Von Uwe Schulz

Die Gerüchteküche am Knappensee brodelt einmal mehr heftig. Von einer Verschiebung der Sanierungsarbeiten bis September ist ebenso die Rede wie von der Fällung aller Bäume innerhalb des abgezäunten Gebietes. Fakt ist: Bäume wurden und werden auch noch gefällt, allerdings nur da, wo auch das Sanierungsgerät arbeiten wird. Der Zaun, dessen konkreter Verlauf sich auch in der gesamten Sanierungszeit noch verändern wird, stellt nicht den Bereich dar, in dem alles plattgemacht wird, wie TAGEBLATT schon nach einem Vor-Ort-Termin mit der LMBV vor einigen Wochen schrieb, sondern eben den Sicherheitsbereich.

Und dessen Betreten ist per Allgemeinverfügung des Sächsischen Oberbergamtes (Soba) vom 23. April ab Donnerstag verboten. In zwei Monaten wird der Sperrbereich bei Groß Särchen, wie ebenfalls schon berichtet, sogar noch um einige Meter erweitert. Um das Betretungsverbot durchzusetzen, droht das Soba als Polizeibehörde ein Zwangsgeld von 150 Euro Strafe allen an, die den Zaun überwinden oder die Sperrung dort ignorieren, wo der Zaun noch nicht komplett geschlossen ist. Denn nach Auskunft der LMBV haben einige Betroffene eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um noch Objekte zu beräumen. Wenn sie fertig sind, wird der Zaun komplett geschlossen.

Unabhängig davon wird der Wasserstand im See ab Donnerstag über die derzeitige Marke von 124,30 m über Normalnull angehoben, um den Einsatz von Pontons zu ermöglichen. Mit dem erhöhten Wasserstand, so die Argumentation der Bergbehörde, sei unabhängig vom Start der Sanierung die errechnete Gefahrensituation erreicht.
Probleme bei der Vergabe der Arbeiten hat es tatsächlich gegeben. Allerdings wirbeln sie aus derzeitiger Sicht den Zeitplan nicht durcheinander.

„Ziel der Projektträgerin LMBV ist es, einen Sanierungs-Baubeginn zum 1. Juli 2014 sicherzustellen. Vorlaufend war dazu eine europaweite Ausschreibung durchgeführt worden. Sie wurde – wegen fehlender zuschlagfähiger Angebote – aufgehoben und einen Monat später in einem offenen Verfahren in modifizierter Form erneut gestartet. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand kann der Sanierungsauftrag für die geplanten Bauabschnitte dennoch rechtzeitig zugeschlagen werden und die Verdichtungsarbeiten damit planmäßig einsetzen“, so LMBV-Sprecher Uwe Steinhuber.
In den kommenden Wochen wird weiter vorbereitet. Dazu gehören weitere Medienumverlegungen, die Medientrennung im Sperrbereich, die Vorbereitung von Porenwasserdruck-Messeinrichtungen, Objektberäumungen und somit Schaffung der weiteren Baufeldfreimachung in Vorbereitung der Verdichtungsarbeiten.



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