Wo ist mein Paket geblieben?


von Tageblatt-Redaktion

Recht langwierige Folgen hatte die Aufgabe eines Paketes durch Ralf Richter vor nun fast vier Monaten.
Recht langwierige Folgen hatte die Aufgabe eines Paketes durch Ralf Richter vor nun fast vier Monaten.

Von Mirko Kolodziej

Trägt man ein Paket zur „Post“ am Lausitzer Platz in Hoyerswerda, dann trägt man das Paket überspitzt gesagt zur Deutschen Bank. Denn dem Kreditinstitut gehört die Postbank AG, der wiederum über die Postbank Filial GmbH auch das Finanzcenter im Lausitz-Center zuzurechnen ist. Vertraglich ist sie ebenso wie der Bürotreff Kloss am Markt als Partner-Filiale an die Deutsche Post AG gebunden. Es gelten die Regeln für „die Deutsche Post AG und ihre verbundenen Unternehmen“, wie es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ehemaligen Gelben Riesen heißt.

Dass das so geregelt ist, ist großes Glück für den Hoyerswerdaer Ralf Richter. Schaut man sich das Firmen-Konglomerat an, mit dem er (unwissentlich) bei der Ablieferung eines Paketes am 23. November am Lausitzer Platz in Kontakt kam, ist es fast ein kleines Wunder, dass sich überhaupt jemand seiner angenommen hat. Die Sendung sollte nach Bludenz im österreichischen Vorarlberg gehen. Die Kette beginnt in diesem Fall bei besagter Postbank Filial GmbH. Von hier muss das Paket zur DHL Vertriebs GmbH, die über die Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH der Deutschen Post AG gehört.

Für die Auslieferung in Österreich zuständig ist eine andere Post-Tochter, die DHL Express (Austria) GmbH.
Irgendwo auf diesem Weg ging Ralf Richters Paket verloren. Jedenfalls hat er aus Bludenz glaubhaft versichert bekommen, dass es nicht angekommen ist. Und da er schon vorher Scherereien mit dem Advents-Präsent hatte, glaubt er das auch gern. „Ich komme mir vor wie bei der versteckten Kamera“, sagt der Hoyerswerdaer. Schon am Tag nach der Ablieferung am Lausitzer Platz fand er nämlich einen Zettel im Briefkasten, dass sein Paket in die Niederlande (!) versehentlich als Inlands-Sendung behandelt worden sei.

Das zog nicht nur eine nationale Sendungsnummer nach sich, sondern auch eine um zehn Euro zu niedrige Rechnung. Ralf Richter schickte also seine Tochter zum Nachzahlen und dachte, es gehe alles seinen Gang. Doch aus Bludenz gab es erwähnte Information. Ralf Richter füllte also einen Nachforschungsauftrag aus. Als sich nichts tat, rief er bei DHL an und erfuhr, dass sein Brief nicht vorliege. Einem zweiten Antrag und mehrfachen Telefonaten folgte ein Formular für Schadenersatz-Forderungen. Auch dieses Papier musste er ein zweites Mal ausfüllen. Ergebnis: gleich null. Die Sache ist die: Aus Sicht der Post und ihrer verbundenen Unternehmen ist das Paket angekommen.

„Die Zustellung in Österreich am 29.11.2013 ist in unserem Auslieferungssystem dokumentiert“, sagt Post-Sprecherin Anke Blenn. Und eigentlich kann ein Paket nach menschlichem Ermessen auch gar nicht verloren gehen. Jeder Schritt auf dem Versandweg wird elektronisch festgehalten. So lässt sich mit Hilfe eines Nachforschungsauftrags rekonstruieren, wann es im Eingangspaketzentrum und im Ziel-Paketzentrum ankam und wann es ausgeliefert wurde. Ralf Richter liegt sogar in Kopie die Unterschrift des Empfängers vor.

Allein: Sie ist vorsichtig gesagt recht professoral-unleserlich. Die Post hat sich inzwischen bereiterklärt, Ralf Richter die 69 Euro zu erstatten, die das Paket nach seinen Angaben wert war – „aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Denn eigentlich zahlt der Konzern nur, wenn man auch dort überzeugt ist, dass eine Sendung nicht ankam. Letzter Nachforschungsort dafür ist das Paketermittlungszentrum in Wuppertal, wo Sendungen lagern, die wegen fehlender oder falscher Adressen nicht ausgeliefert werden konnten. Die Haftung gilt dann bis zu einer Höhe von 500 Euro. Ralf Richter freut sich natürlich über das Entgegenkommen.

Offen bleibt die Frage nach dem Verbleib seines Paketes. Man erinnert sich an den Fall eines Kurierfahrers, der tausende Briefe, Päckchen und Kataloge in eine Garage im Industriegelände packte, statt sie auszuliefern. Er flog Ende 2010 auf. So etwas soll der Post-Bereich Konzern-Sicherheit verhindern. „Regelmäßige Kontrollen sorgen dafür, dass eventuelles Fehlverhalten und Verstöße aufgedeckt und geahndet werden“, sagt Anke Blenn. Im Fall von Ralf Richters Advents-Paket ist das natürlich Spekulation: Aber vielleicht sollte die Konzernsicherheit mal einen Prüfer ins österreichische Bludenz schicken?



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