Wie viele Trauergäste darf man mitbringen?


von Tageblatt-Redaktion

Wie viele Trauergäste darf man mitbringen?
Foto: TB-Archiv / Gernot Menzel

Hoyerswerda. Aufgrund geänderter Hygiene-Regeln dürfen an Beerdigungen ab sofort nicht mehr nur bis zu zehn, sondern maximal 30 Trauergäste teilnehmen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Allerdings: Bei mehr als zehn Personen muss demnach jeder einen tagesaktuellen, negativen Sars-CoV-2-Test dabeihaben - auch, wenn keine der Trauerhallen genutzt wird.

Bis auf jene auf dem Waldfriedhof (hier 2016 bei der Einweihung nach der Sanierung), die groß genug ist, gibt es für die Trauerhallen auf den anderen Friedhöfen wegen der nötigen Mindestabstände Beschränkungen. In Zeißig, Knappenrode und Bröthen haben bis zu 24 Personen Zutritt, in Schwarzkollm bis zu 18, in Michalken bis zu 16 und in Neida bis zu zwölf. (red)

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