Wie die Schwarze Elster ihren Anrainern nutzt


von Tageblatt-Redaktion

Mit Handschöpfgefäßen, zu denen zweifelslos die klassische Gießkanne gehört, darf jeder oberirdischen Fließgewässern für den Eigenbedarf Wasser entnehmen, so wie hier dem alten Elsterarm in Hoyerswerdas Altstadt.
Mit Handschöpfgefäßen, zu denen zweifelslos die klassische Gießkanne gehört, darf jeder oberirdischen Fließgewässern für den Eigenbedarf Wasser entnehmen, so wie hier dem alten Elsterarm in Hoyerswerdas Altstadt.

Von Mirko Kolodziej

Auf ihrem Weg von der Nähe der Autobahn 4 bei Burkau bis zur Elbe legt die Schwarze Elster knapp 180 Kilometer zurück. Bevor sie Wittichenau, Hoyerswerda und die Elsterheide erreicht, fließen zum Beispiel bei Elstra das Kesselwasser, in Prietitz das Hänelwasser oder in Kamenz das Lange Wasser zu. Doch nicht alles Nass, das da auf der Strecke in den Fluss gelangt, erreicht auch die Mündung bei Jessen. Erstens gibt es natürliche Vorgänge wie Verdunstung und zweitens einen Umstand, nach dem sich zuletzt Hoyerswerdas SPD-Chefin Maritta Albrecht Ende Mai in einer Stadtrats-Sitzung erkundigte.

Sie hatte nahe der Spremberger Brücke beobachtet, wie Wasser aus dem Fluss entnommen wird, und wollte wissen, ob das denn rechtens sei. Im Juni gab es die Antwort aus dem Rathaus: Alles in Ordnung.

Die Grundlagen findet man im Wasserhaushaltsgesetz sowie im Sächsischen Wassergesetz. Letzteres regelt zum Beispiel in seinem Paragrafen 34 den sogenannten Gemeingebrauch. „Jeder darf natürliche oberirdische Gewässer zum Baden, Tränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen, soweit dies wasserwirtschaftlich unbedenklich ist und nicht Rechte anderer entgegenstehen“, ist im Gesetzestext zu lesen.

Das bedeutet aber andererseits: Wer nicht gerade mit Bechern, Kannen oder Eimern anrückt, braucht eine sogenannte wasserrechtliche Erlaubnis, erklärt Gernot Schweitzer vom zuständigen Landratsamt in Bautzen: „Es ist immer der jeweilige Einzelfall zu prüfen. Dabei spielen auch Zweckmäßigkeit, Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Wasserentnahme eine Rolle. Wenn man jedoch bedenkt, dass sonst wertvolles Trinkwasser aus Leitungen verwendet werden müsste, so ist in den meisten Fällen die Zweckmäßigkeit gegeben.“

Nach Angaben des Landratsamtes geht es in der Regel um die Bewässerung von Gärten, das Tränken von Tieren oder das Befüllen von Fischteichen. Beim Kreis-Umweltamt in Kamenz gibt es eigens Antragsformulare für eine „wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme aus einem Oberflächengewässer mittels Pumpe“. Man muss angeben, wo, warum, in welchem Zeitraum und mit welcher maximalen Pumpenleistung man welche Menge Wassers aus dem Gewässer zu pumpen gedenkt. „Zu beachten ist dabei immer, dass das Wasser sparsam verwendet wird und das Gewässer auch nicht «leer» gesaugt wird“, sagt Gernot Schweitzer.

Das Ganze ist keine neue Angelegenheit. Bereits 1970 zum Beispiel hat die Bahn die Erlaubnis bekommen, nahe der Bahnbrücke über die Schwarze Elster eine Pumpe zu betreiben und bis zu 60 Kubikmeter Wasser je Stunde (der mittlere Durchflusswert in Neuwiese beträgt ungefähr 10 000 m³ je Stunde) über eine Rohrleitung in Richtung Bahnhof zu pumpen. Als Zweck war die Nutzung als „Produktions- und Kesselspeisewasser“ angegeben.

Die Entnahme derartiger Mengen Flusswassers ist eher selten. Das kann man dem im Internet veröffentlichten „Digitalen Wasserbuch Sachsen“ des Umweltministeriums entnehmen, welches alle wasserrechtlichen Entscheidungen enthält. 2006 etwa wurde einem Teichbesitzer in Kotten erlaubt, am Tag 28 Kubikmeter Wasser aus der Schwarzen Elster zu benutzen, um die Verdunstung auszugleichen. Beim sogenannten Rittermannteich in Keula geht es sogar um lediglich elf Kubikmeter im Jahr.

Die von Maritta Albrecht beobachtete Wasserentnahme an der Spremberger Brücke steht vermutlich im Zusammenhang mit der Landwirtschaft Schmidt nebenan. Von Mai bis September darf Ulrich Schmidt am Tag zehn Kubikmeter Elsterwasser abpumpen, um seine Nadelbaumzucht zu bewässern. Die Erlaubnis hat einmalig hundert Euro gekostet. Allerdings bedient sich Ulrich Schmidt nicht täglich aus dem Fluss. Er hat stattdessen einen großen Tank auf seinem Grundstück stehen, der nach Bedarf ein oder zweimal im Jahr mittels Pumpe und Feuerwehrschlauch befüllt wird. Zuvor vergewissert sich Ulrich Schmidt per Internet, ob am Pegel Neuwiese der für die Entnahme nötige Mindestwasserstand vorhanden ist. Unter 35 Zentimetern geht gar nichts.

Betroffen ist im Übrigen nicht nur die Schwarze Elster. Der Gartensparte „An der Mühle“ wurde etwa eine Erlaubnis für den Büschingsgraben ausgestellt, anderen Gartennutzern in Knappenrode eine für den dortigen Schwarzen Graben. Am Rande von Hoyerswerdas Altstadt gab es sogar einmal jemanden, der für eine Sumpfbiber-Zucht vier Kubikmeter täglich aus einem Graben ableiten durfte.



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