Wer erbt Internet-Daten?


von Tageblatt-Redaktion

Wer viel im Internet unterwegs ist und dort auch wichtige persönliche Dinge speichert, sollte sich rechtzeitig darüber Gedanken machen, wie im Todesfall mit „digitalem Nachlass“ umgegangen werden soll.
Wer viel im Internet unterwegs ist und dort auch wichtige persönliche Dinge speichert, sollte sich rechtzeitig darüber Gedanken machen, wie im Todesfall mit „digitalem Nachlass“ umgegangen werden soll.

Von Rainer Könen

Das Interesse an den beiden Informationsveranstaltungen in diesem Jahr war beträchtlich gewesen. Sehr zur Freude von Angelika Große, der Leiterin der Hoyerswerdaer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale. Das Thema dieser Info-Runden: der digitale Nachlass. Die Resonanz habe deutlich gezeigt, dass „die Leute erfahren wollen, woran man bei einem digitalen Nachlass denken muss“.

Denn wenn ein Mensch stirbt, kommt auf die Angehörigen eine Menge Arbeit zu. Neben der Bestattung stehen die Regelung des Erbes und der Gang zu verschiedenen Ämtern an. In den vergangenen Jahren ist noch eine weitere Aufgabe hinzugekommen, um die sich Angehörige von Verstorbenen kümmern müssen: der digitale Nachlass.
„Dass man nicht nur an den analogen sondern auch an den digitalen Nachlass zu Lebzeiten denken sollte, das rückt erst langsam in das Bewusstsein der Menschen“, erzählt Angelika Große. Denn Hand aufs Herz – wer von den sogenannten „Digital Natives“, also den Menschen, die von Kindesbeinen an mit digitalen Technologien aufgewachsen sind, hat sein Testament gemacht und dabei seine digitalen Daten mit berücksichtigt? Wohl kaum einer. Dabei ist das doch die Altersgruppe, die fast ständig online lebt, mehr digitale Freundschaften als persönliche pflegt, Verträge und Dokumente nur noch digital verwaltet und vornehmlich via WhatsApp korrespondiert. Umso wichtiger ist es da, kurz in sich zu gehen und den digitalen Nachlass zu regeln – oder zumindest in Erfahrung zu bringen, was da überhaupt geregelt werden muss.

Verbraucherschützer, wie die Hoyerswerdaerin Angelika Große, raten daher den Nutzern, sich frühzeitig um ihren digitalen Nachlass zu kümmern. Dabei sind so viele Fragen ungeklärt. Was passiert, wenn der Nutzer stirbt und nichts hinterlassen hat, woraus man entnehmen könnte, wie man mit den Daten umgehen muss? Werden sie automatisch gelöscht? Was soll mit den Konten bei Facebook und Co. geschehen? Wer soll Zugriff auf das E-Mail-Konto oder die Fotos bei Dropbox bekommen? Und wer soll Abos und Online-Dienste kündigen? Haben die Erben ein Recht, Passwörter zu erfahren?

Um den digitalen Nachlass mehr ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, dazu hat der zentrale Bundesverband kürzlich eine Kampagne gestartet, um Nutzer für die digitale Vorsorge zu sensibilisieren.
Der vorausschauende User sollte eines auf jeden Fall zu Lebzeiten klären: Wer bekommt eigentlich meine Passwörter? Denn wer erbt, bekommt heutzutage auch den Computer des Verstorbenen samt gespeicherten Inhalt. Was zum Beispiel tun, wenn nach dem Tod eines Angehörigen ein Online-Shop Mahnungen für offene Forderungen des Verstorbenen verschickt? Das Erbrecht sorgt dafür, dass die Erben in solche Verträge eintreten und die Forderungen erfüllen müssen. Und was ist mit dem E-Mail-Ordner? Darf man die Mails des Verstorbenen lesen? „Da können Rechte von Dritten betroffen sein“, erklärt Angelika Große. Rechtlich seien beim digitalen Nachlass noch zahlreiche Fragen ungeklärt, so die Beratungsstellenleiterin.

Auch haben nicht alle Anbieter Regeln zum Umgang mit Online-Konten von Verstorbenen aufgestellt. Die Probleme, die auf die Hinterbliebenen zukommen, könnten aber umgangen werden, wenn man seinen digitalen Nachlass frühzeitig regelt. Insbesondere die Zugangsdaten, und dazu gehören ja vor allem die Passwörter, sollten notiert und an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Beratungsstellenleiterin Angelika Große rät daher allen Internetnutzern neben dem Testament auf jeden Fall auch eine digitale Vollmacht abzufassen. Also sämtliche Daten schriftlich festzulegen und sie notariell beglaubigt bei einem „vertrauten Menschen aus dem Familien- oder Bekanntenkreis“ so Große, zu hinterlegen.

Eine weitere Info-Veranstaltung zu diesem Thema „Digitaler Nachlass“ wolle man aller Voraussicht nach im Frühjahr durchführen, berichtete Angelika Große weiter.
Denn dass das Internetleben endlich ist, dies wird in Hoyerswerda so allmählich auch manchem Nutzer klar. Und da gilt es, rechtzeitig Vorsorge zu treffen.



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