Wenn Bäume fallen ...
Hoyerswerda. An der Alten Berliner Straße - aber nicht nur hier - ist in den zurückliegenden Wochen ein ziemlich großer Baum gefällt worden, obwohl er der Baumschutzsatzung der Stadt unterliegt. Aber: Von Anfang Oktober bis Ende Februar kann das Rathaus Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Allein die Stadt selbst sowie Wohnungsgesellschaft und LebensRäume-Genossenschaft haben in den vergangenen fünf Monaten insgesamt 170 mal die Säge ansetzen lassen. Davon gingen jedoch 63 Fällungen auf das Konto von Sturmschäden.
Beseitigt werden: morsche und kranke Bäume; Bäume, die zu nah an Häusern stehen oder anderen Bäumen das Licht nehmen sowie Bäume, die Bauarbeiten im Wege sind. Im Fall einer Ausnahmegenehmigung gibt es eine Pflicht zur Ersatzpflanzung - allerdings nicht unbedingt an Ort und Stelle. (red)
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