Waldbesitzer verpflichtet zur Schädlingsbekämpfung
Bautzen. Waldbesitzer im Landkreis Bautzen müssen ab sofort ihre Waldgebiete sowie dort lagernde Nadelhölzer regelmäßig auf Käferbefall kontrollieren. Das hat das Landratsamt Bautzen festgelegt.
Grund dafür ist, dass die Nadelwälder im Landkreis zu Gefährdungs- und Befallsgebieten von „rindenbrütenden Schadinsekten“ – Buchdrucker, Kupferstecher, Zwölfzähniger Kiefernborkenkäfer, Sechszähniger Kiefernborkenkäfer, Großer und Kleiner Waldgärtner, Blauer Kiefernprachtkäfer, Kiefernstangenrüssler und Großer Lärchenborkenkäfer – erklärt wurden.
Die Kontrollen müssen bis zum 30. September mindestens einmal aller zwei Wochen erfolgen, vom 1. Oktober bis zum 31. März 2023 mindestens dreimal. Ausgenommen sind Waldflächen, die in einem bergbaulichen Gefahrenbereich liegen und bei denen dem Waldbesitzer keine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Grundstücke erteilt wurde. (red)
Einen Kommentar schreiben
Es werden nur jene Kommentare veröffentlicht, die unter Angabe von Vor- und Familienname und einer gültigen E-Mail-Adresse (für Rückfragen) abgegeben wurden.