Vorfahrtsregelung für Industrie-Ansiedlungen
Hoyerswerda. Das Industriegelände soll „ohne Einschränkungen für die Entwicklung der industriellen Nutzung“ zur Verfügung stehen. So heißt es im Entwurf zu einer Änderung des Bebauungsplanes für das Areal, der noch bis Anfang Februar im Lichthof des Rathauses am Markt ausliegt.
Die Stadt will dazu neben den schon geltenden Einschränkungen für Einzelhandel auch weitere Solar-Anlagen sowie derzeit mit Ausnahmegenehmigung erlaubte Wohnnutzung ausschließen. Man will so sichergehen, dass ausreichend Flächen für Gewerbe verfügbar ist, das an anderen Stellen in der Stadt wegen seiner Emissionen nicht zulässig ist.
Anfang des vorigen Jahres war dazu zunächst eine Veränderungssperre verhängt worden, die aber nur vorübergehende Wirkung hat. Während der B-Plan-Entwurf ausliegt, kann jeder Kritik oder Anregungen dazu einreichen. (red)
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