Viele Fragen zur Knappensee-Sanierung


von Tageblatt-Redaktion

Der Knappensee bleibt bis 2021 gesperrt.
Der Knappensee bleibt bis 2021 gesperrt.

Von Mirko Kolodziej

Um die hitzige Atmosphäre zu illustrieren, die am Donnerstag in der Aula der Knappensee-Grundschule in Groß Särchen herrschte, mögen zwei Zitate reichen. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, zitierte Rosi Wilke, die Sprecherin der Camper des Ferienparks zwischen Särchen und Koblenz das Grundgesetz. Die gut 150 Menschen im Saal applaudierten. Man möge doch bitte auf „Albernheiten“ verzichten, bat Christof Voigt vom staatlichen Oberbergamt (SOBA), nachdem Frau Wilke hatte wissen wollen, wie denn die B 96 vor einer durch mögliche Rutschungen ausgelösten größeren Wasserwelle geschützt werden kann. Immerhin gab es eine Antwort. „Wellen laufen am Strand aus“, erklärte Voigt. Auch zu anderen Fragen war bei der zweieinhalbstündigen Bürgerversammlung von SOBA, Bergbausanierer LMBV und Gemeinde Lohsa etwas zu erfahren.

Kann das schon sanierte Seeufer in Särchen nicht geöffnet bleiben?
Das war einer der Punkte, die am Donnerstag zu teils erregten Debatten führten. Die Antwort von SOBA-Chef Professor Dr. Bernhard Kramer: „Möglichkeiten dazu sind geprüft worden. Es wird diesen Badestrand nicht geben.“ Auch hier spielen erwähnte Schwallwellen eine Rolle. Um Badegäste davor zu schützen, müsste eine Buhnenwand errichtet werden. Kosten: mindestens 500 000 Euro. „100 Millionen wollt Ihr am See versenken und die 500 000 wollt Ihr den Bürgern nicht zugestehen“, ereiferte sich ein Mann. Das Hauptproblem dabei: Sanierungsgeld kann rein rechtlich nicht so einfach für Strandsicherungen ausgegeben werden. Es ist sozusagen zweckgebunden. Eine andere Finanzierung hat sich bisher aber nicht gefunden. Lohsas Bürgermeister Udo Witschas (CDU) bat SOBA und LMBV aber erneut: „Bitte beraten Sie das noch einmal mit dem Freistaat.“ Allerdings gibt es wohl Zweifel, dass Menschen zu einer „Baustelle“ zum baden fahren, wenn in der Nähe andere Seen verfügbar sind.

Was wird mit den Camperndes Ferienparks?
Hier stehen noch 37 Wohnwagen in einem Bereich, der bis Anfang April als sicher galt. Die Camper waren extra dort hingezogen. Doch dann stellte sich heraus: Sie müssen dort weg. Auch dieser Bereich sei rutschungsgefährdet. „Das ist etwas, was wir außerordentlich bedauern. Zu unserem eigenen Entsetzen mussten wir feststellen, dass das verwendete alte markscheiderische Aufmaß falsch war“, erklärte Christof Voigt. Es werfen sich zwei Fragen auf: Wie ist das Problem binnen zwei Wochen zu lösen? Denn Ende Juli soll am Ostufer die Rütteldruckverdichtung beginnen. Dann muss der Sperrzaun auch in Särchen zu sein. Und: Werden die Camper noch einen Umzug mitmachen? An dieser Frage hängt das wirtschaftliche Überleben der Ferienpark-Betreiber-Familie Gläßer. Sie hat finanzielle Verpflichtungen aus Verträgen etwa mit Strom- und Wasserversorgern oder Versicherungen zu erfüllen und bisher noch keine fixen Zusagen über die Höhe finanzieller Entschädigungen. Und was, wenn Pächter und Camper am Ende des Monats nicht weg sind? „Wollen Sie uns mit Wasserwerfern wegblasen?“, fragte Rico Gläßer. Ihm ist noch sehr gut erinnerlich, wie 2009 Monika Böger von ihrem inzwischen sanierten Grundstück in Koblenz in Handschellen abgeführt worden war.

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll am See gearbeitet werden?
Der 1945 vollgelaufene Tagebau unterliegt nicht mehr dem Bergrecht. Es greift die Sächsische Hohlraumverordnung. Das SOBA hat sie nach eigenen Angaben als Polizeibehörde durchzusetzen. Der Haken: Das Polizeigesetz schreibt Entschädigungen nach Zeitwert vor. Anders das Bundesberggesetz, das Entschädigungen nach Neuanschaffungswert verlangt. Das schafft Ärger. „Im Prinzip sollte doch der Betreffende in die Lage versetzt werden, an anderer Stelle neu zu bauen, ohne sich verschulden zu müssen“, machte Eberhard Mühle von der Bungalowsiedlung am Maukendorfer Nordstrand seine Erwartungen klar. Allein dort müssen 75 Häuschen weichen. Nach Mühles Angaben sollen dabei lediglich ein Drittel bis die Hälfte der Kosten durch Entschädigung gedeckt werden.

Wie sicher ist, dass die Sanierung tatsächlich 2021 endet?
Angesichts der rutschungsbedingten Verzögerungen am Silbersee hat man für den Knappensee gleich mit Pausen gerechnet, die etwa aufgrund zu hoher Grundwasserstände nötig werden könnten. „Das ist in der Sanierungszeit eingepreist“, erklärte am Donnerstag Christof Voigt.

Was wird eigentlich nach der Sanierung aus dem Knappensee?
Mit dieser Frage muss sich die Gemeinde Lohsa beschäftigen. Sie will das auch tun, sagt Bürgermeister Witschas: „Wir wollen parallel zur Sanierung die Bebauungspläne für die Nachnutzung des Sees angehen.“ Vorgesehen ist demnach durchaus auch, an den Stellen, die ab 2016 nach und nach fertig saniert sind (TAGEBLATT von gestern) schon mit der Wiederaufbauarbeit anzufangen. Es sei dazu allerdings nötig, dass die Vereine oder privaten Unternehmer, die am See gern wieder oder neu tätig werden wollen, zeitig ihre Vorstellungen darlegen. So soll zum Beispiel früh festgelegt werden können, wo welche Nutzung festgelegt wird. Ein bereits vor vier Jahren vorgestelltes Konzept sieht etwa vor, die Zahl der Zeltplätze von einst sieben auf drei und die der Strände von bisher sechs auf vier zu reduzieren. Die Rede war dazumal auch von einem Sportpark bei Särchen und einem Eventplatz am Regattaturm. Rechtskräftig entschieden worden ist dazu aber noch nichts.

Der Verein „Knappenseerebellen“, der die Art der Sanierung bekämpft, lädt für nächste Woche zum Arbeitseinsatz ein. Am Sonnabend soll die Strandpromenade in Groß Särchen gereinigt werden. Der Subbotnik beginnt am 19. Juli um 10 Uhr am alten Imbiss am Parkplatz.



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Kommentare zum Artikel:

Alexander Sommer schrieb am

Es wird viel berichtet, von denen die weg müssen und mussten. Traurig genug. Es gibt aber auch Betroffene, die bleiben müssen, da Ihr Vereinsheim außerhalb des Sperrzaunes liegt. Z.B. die Kanuten in der Neubuchwalder Bucht. Sie gehören nicht zu den Betroffenen, da der Zaun 10 m vor Ihrem Bootshaus entlang geht. Dass ein Wassersportverein ohne Wasser nicht funktioniert, ist dabei egal. Woanders hinziehen, wie einige Segelvereine (deren Bootshäuser innerhalb des Sperrgebietes stehen) geht jedoch nicht, da es keinerlei finanziellen Ausgleich gibt... Antwort der LMBV per Mail (sinngemäß): "... leider sind Sie nicht betroffen, aber bitte hängen Sie Ihr Paddel nicht an den Nagel..."

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