Urteilsspruch im Prozess um toten Montage-Arbeiter


von Tageblatt-Redaktion

Urteilsspruch im Prozess um toten Montage-Arbeiter
Foto: Mirko Kolodziej

Wiednitz. Wegen einer Körperverletzung mit Todesfolge im Ort hat das Landgericht Görlitz diese Woche einen Mann zu vier Jahren Haft verurteilt. Einem Bericht der Sächsischen Zeitung zufolge ist in der Verhandlung um einen Todesfall in einer Monteursunterkunft vor einem Jahr keine Tötungsabsicht nachgewiesen worden. Demzufolge entfiel der ursprüngliche Totschlags-Vorwurf.

Der 35-jährige Mann aus Rumänien arbeitete in der Unterkunft als Hausmeister. Er hat der Überzeugung des Gerichts zufolge nach einem Trinkgelage seinen Landsmann angegriffen und tödlich verletzt. Im Prozess beteuerte er seine Unschuld. Sein Verteidiger sagte, die vorgebrachten Indizien seien nicht ausreichend und forderte einen Freispruch. (red)

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