Untersagung von Erdarbeiten gerichtlich bestätigt
Laubusch. Mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor Gericht gescheitert ist der Eigentümer von Flächen im gesperrten Lugteich-Gebiet. Der Mann hatte im Frühjahr mit umfänglichen Erdarbeiten begonnen (hier im Bild).
Das Sächsische Oberbergamt schickte eine Untersagungsverfügung. Das Verwaltungsgericht Dresden wies den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz dagegen jetzt ab.
Die fraglichen Flächen befinden sich auf Kippengelände des Alttagebaus Laubusch (1916 – 1962), zu dessen Sanierung es bisher staatlicherseits keine klaren Aussagen gibt. (red)
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