Trotz der Viren: Es ist wieder Kleingarten-Zeit
Hoyerswerda. Jan Szczygiel ist begeisterter Kleingärtner – und Viren hin oder her – mit dem Frühling hat die Gartensaison begonnen. Also zieht es auch den 69-Jährigen dieser Tage wieder zu seiner Parzelle.
Das ist auch erlaubt. Das Land Sachsen gestattet den Besuch des Kleingartens alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes.
Dennoch hofft Jan Szczygiel, dass die Situation sich rasch bessern möge, die Beschränkungen aufgehoben werden können und er auch wieder Freunde in den Garten einladen darf. (red)
Kommentare zum Artikel:
Bodo Müller schrieb am
Er hat es gut, wir können nicht in den Garten. Ist Einreise-Verbot von Rathenow (OHV) nach Rheinsberg (OPR). Beide in Brandenburg. Komm im Garten keinem zu nah. Warum?Wahrscheinlich will sich der Landrat einen Namen machen, SPD.
Franz Georg Brillert schrieb am
Hallo, wir haben in der Kleingartenanlage mit dem vors. Stress wegen Wasser auf. Wie ist die Rechtslage in NRW?
Mirko Kolodziej schrieb am
Sehr geehrter Herr Brillert, das können wir hier aus Hoyerswerda nicht einschätzen. Das Land NRW hat aber ein Bürgertelefon geschaltet. Von 7 bis 20 Uhr erreicht man es in Düsseldorf: 0211 – 9119 – 1001. Mirko Kolodziej, Redaktion
Hanni Thomas schrieb am
Darf man aus dem Freundeskreis den Garten zum Aufenthalt anbieten? Wir sind nicht zu dieser Zeit mit anwesend. Garten liegt ca 2 Kilometer entfernt.
Mirko Kolodziej schrieb am
Hallo Frau Thomas, ich bin natürlich kein Jurist, aber ich denke: nein. Das Land Sachsen spricht ausdrücklich von der Erlaubnis, „eigene Kleingärten oder Grundstücke“ aufzusuchen. Allerdings ist „im Ausnahmefall“ auch e i n e nicht im Haushalt des Gartenbesitzers lebende Person erlaubt. Ich vermute, das bezieht sich darauf, wenn jemand fremde Hilfe in Anspruch nehmen muss. Mit besten Grüßen, Mirko Kolodziej, Redaktion
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