Strittige Anordnungen
Laubusch. Keine Bewegung gibt es zumindest offiziell zu Beginn des neuen Jahres zu Differenzen zwischen Sächsischem Oberbergamt (Soba), der bundeseigenen Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft LMBV und Flächeneigentümern im Bereich des früheren Tagebaus Laubusch. Knapp zwei Jahre nach dem Erlass von drei das Sperrgebiet zwischen Lauta, Nardt, Tätzschwitz und Bergen betreffenden Soba-Anordnungen sind diese nach Auskunft der Behörde immer noch strittig.
„Es handelt sich um laufende Verwaltungsverfahren. Über die Widersprüche wurde bislang noch nicht entschieden“, erklärt Soba-Chef Professor Bernhard Cramer. Sein Amt, eine Behörde des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, hatte 2016 gegenüber der LMBV angeordnet, Erkundungen für eine Sanierung des rutschungsgefährdeten Gebietes vorzunehmen, eine spezielle Teilfläche zu sanieren sowie den Gefahrenbereich in eigener Verantwortung zu sichern und abzusperren.
Sowohl seitens der LMBV als auch aus den Reihen der betroffenen Flächeneigentümer hatte es Widersprüche gegeben. Gegen die Aufhebung einer Allgemeinverfügung im Juli 2016, mit der im Grunde die Verantwortung vom Bergamt an die LMBV als Bergbauunternehmen (im Sinne des Bundesberggesetzes) gegeben wurde, hat das Sanierungsunternehmen inzwischen sogar Klage beim Verwaltungsgericht Dresden eingereicht. Laut Bernhard Cramer ist bisher noch kein Termin zur Verhandlung anberaumt. (red)
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