Straßensanierung nach knapp einem Monat erledigt
Hoyerswerda. Nach knapp einmonatiger Sperrung ist die Kolpingstraße nun wieder komplett befahrbar. Hier war auf weiten Teilen die Verschleißschicht, also die oberste Lage der Fahrbahn, erneuert worden.
Die Arbeiten waren als Werterhalt zur Verlängerung der Nutzungsdauer des gesamten Straßenkörpers gedacht. Angepasst wurde auch ein Teil des Gehwegs – Ausbuchtungen für zwei lange gefällt Bäume sind nun weg.
Und es fehlt noch etwas: Die bisherigen Markierungen für Fahrradfahrer. Das Rathaus sagt, die Straße ist nach aktuellen Vorschriften zu schmal, um hier extra Streifen für Radler abzuknapsen. (red)
Kommentare zum Artikel:
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Daniel König schrieb am
Lieber Herr Gehrke, Sie haben meinen etwas ironisch gemeinten Beitrag nicht ganz verstanden, ich weiß selbstverständlich, dass die Straße vorher nicht breiter war.
Mir persönlich ist dort der Radstreifen sogar ziemlich egal, und ich fahre Fahrrad, viel. Frau Trunsch hat es in ihrem Kommentar gut auf den Punkt gebracht.
Hans Hein schrieb am
Frau Trunsch, die Markierung, welche auf der Straße war, stellte keinen Radweg dar und ist nicht mit einem Radweg zu verwechseln. Autofahrer durften die Markierung überfahren im Gegensatz zur vorherigen Markierung, welche eine durchgezogene Linie war.
Die Rosa-Luxemburg und auch die Staufenberg- und Weinertstraße sind die schlimmsten. Auch erschloss es sich mir nicht, dass als die Schulstraße und An der Truhne zwischen Grimmstraße und Am Stadtrand neue Deckschicht bekam, die Grimmstraße dies nicht bekam, denn da ist 50 km/h. Aber jetzt, wo der OB da wohnt, wird die ja sicher, wie unterm vorherigen OB die Steinbrückstraße, neuen Belag bekommen.
Daniel König schrieb am
Um das nochmal hervorzuheben:
"Radschutzstreifen. Ein Schutzstreifen für Radfahrer ist durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet. Er ist ein Teil der Fahrbahn, darf von Autos aber nur bei Bedarf befahren werden – beispielsweise wenn das Ausweichen an den Rand der Fahrbahn durch Gegenverkehr nötig wird. Das Parken ist hier verboten."
"Radfahrstreifen. Der Radfahrstreifen ist – anders als der Schutzstreifen – durch eine durchgezogene Linie gekennzeichnet und von der Fahrbahn abgegrenzt. Somit ist er kein Teil der Fahrbahn. Autos dürfen deshalb auf dem Radfahrstreifen weder fahren noch halten. Eine Ausnahme ist der Weg zu einem Parkplatz, den Sie anders als über den Radweg nicht erreichen können."
Auf der Kolpingstraße war bis dahin ein Radschutzstreifen angelegt. Und da dieser zur Fahrbahn gehört, hat die Aussage, dass die Straße zu schmal wäre einen fadenscheinigen Beigeschmack. Aber ist mir an der Stelle tatsächlich egal, Fahrradfahrer wird man so oder so dort antreffen – ob nun mit oder ohne separaten Streifen.
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