Strafprozess um schweren Verkehrsunfall


von Hoyte24 News

Strafprozess um schweren Verkehrsunfall
Foto: LauraPix

Hoyerswerda. Eine Polizeibeamtin, die im November zu einem Unfall auf der B 97 gerufen wurde, beschrieb das Bild, das sich ihr bot, im Zeugenstand mit den Worten, der betroffene Baum habe sich „im Auto“ befunden. Es war glatt und es war dunkel, als der damals gerade 18-Jährige am Steuer die Kontrolle verlor und der Pkw so verunfallte. Der Bernsdorfer wurde jetzt am Amtsgericht Hoyerswerda der zweifachen fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen.

Denn im Auto, das zwischen Neukollm und Bröthen verunglückte, saßen auch zwei Freunde oder Bekannte. Die beiden Hoyerswerdaer hatten den Bernsdorfer gebeten, sie nach einem Termin in Bernsdorf wieder nach Hause zu fahren. Er stimmte zu, hatte erst neun Tage vorher den Führerschein bekommen, war gern bereit, Fahrpraxis zu sammeln. Freilich war das Wetter nicht danach. Und einer seiner beiden Mitfahrer erlitt am Ende schwerste Verletzungen. Die Rede war im Gerichtssaal unter anderem von einem Schädel-Hirn-Trauma, einem Nasenbeinbruch, einer Lähmung, einer angerissenen Lunge und weiteren Blessuren.

Der Jugendliche verbrachte Wochen zunächst im Krankenhaus in Dresden, dann in einer Reha-Klinik. Er hat heute noch gesundheitliche Probleme. Der Fahrer zog sich Prellungen und Schürfwunden zu, der zweite Mitfahrer kam mit einer Beule am Kopf und einer Wunde am Bein davon. Während die beiden Ersteren nach dem Crash bewusstlos waren, konnte er den Notruf wählen. Richterin Nicole Jena fasste den Sachverhalt angesichts der Bilder vom Autowrack mit den Worten zusammen: „Man kann froh sein, dass Sie alle drei in diesem Saal sitzen.“

Die juristische Bewertung des Vorgangs, zu dem es anders als sonst oft im Gericht keinerlei gegensätzliche Schilderungen gab, schwankte zwischen zwei Polen. Staatsanwalt Ludger Altenkamp war der Meinung: „Wer die Reife für die Erlaubnis zum Führen eines Kfz hat, hat auch die Reife für die rechtliche Verantwortung." Anders als Verteidiger Roman Knapik und der Vertreter der Jugendgerichtshilfe sah er keinen Anlass für ein Urteil nach Jugendstrafrecht.

Nicole Jena freilich am Ende schon. Zwar sei der Bernsdorfer im Hinblick auf die Wetterlage unter „Außerachtlassung der notwendigen Sorgfalt“ – sprich der Reduzierung der Geschwindigkeit auf ein der Situation angepasstes Maß – unterwegs gewesen. Aber ein Führerschein an sich sage noch nichts über die sonstige Reife aus. Hinzu kam das Geständnis des Angeklagten: „Ich bereue es, dass ich nicht vorsichtiger gefahren bin.“

Das Urteil sieht einen Monat Fahrverbot sowie die Zahlung von 750 Euro an die Erika-Reimann-Stiftung der Lebenshilfe Kamenz-Hoyerswerda vor. Und Nicole Jena machte darauf aufmerksam, dass der private Opfer-Täter-Ausgleich im Zweifel in einem separaten Zivilverfahren zu suchen ist. Denn Strafverfahren zielen grundsätzlich auf den sogenannten Rechtsfrieden der Allgemeinheit ab.

Mirko Kolodziej

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