Wird es Straßen mit Vorrang für Radfahrer geben?


von Hoyte24 News

Wird es Straßen mit Vorrang für Radfahrer geben?
Foto: Gernot Menzel

Hoyerswerda. Auf einigen Straßen der Stadt könnten Fahrradfahrer künftig Vorrang bekommen. Die Stadtverwaltung informiert über Pläne beziehungsweise erste Ideen bezüglich eines entsprechenden Modellprojektes.

Es gehe, heißt es aus dem Rathaus, um die Entwicklung sogenannter Radverkehrsachsen hin zu zentralen Versorgungsbereichen beziehungsweise größeren Stadtteilzentren.

Die Stadt will sich zur Finanzierung beim Bundesprogramm Nationale Klimaschutzinitiative bewerben. Ausgangspunkt waren Gedanken, die marode Luxemburgstraße zur Fahrradstraße umzubauen. (red)

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Kommentare zum Artikel:

Lars Lehmann schrieb am

@M.Scheffler, im Netz ist folgendes zum Thema zu lesen:
Im Frühjahr 1991 fiel schließlich die Entscheidung, auch den weiteren Ausbau des Streckennetzes in der Neustadt nicht weiter zu verfolgen. Als problematisch für den O-Bus erwiesen sich die sinkenden Einwohner- und Fahrgastzahlen der Nachwendejahre, sie machten den aufwändigen Betrieb mit O-Bussen in einer vergleichsweise kleinen Stadt wie Hoyerswerda zunehmend unrentabel.

Roland Wusk schrieb am

Werte Frau Gatzlaff, die Stadt ist doch schon fahrradfreundlich. Auch die Luxemburgstraße hat eine separate Fahrradspur. Es gibt in der Stadt auch noch Leute, die auf das Auto angewiesen sind. Schon mal darüber nachgedacht, dass man mit übertriebenem Umweltschutz auch Investoren abschreckt.

Thomas Häntschke schrieb am

Bei der gesamten Situation kann nur gehofft werden, dass der Innerorts einzuhaltende Mindestabstand beim Überholen von Fahrradfahrenden eingehalten wird. Der beträgt 1,5 Meter (Eineinhalb Meter), egal ob sich die Fahrradfahrenden auf der Straße oder einem Radfahr- oder Schutzstreifen befinden. Es wird somit, in manchen Straßen Autoschlangen (das Foto zeigt dafür das beste Beispiel) geben oder der Abstand nicht eingehalten, so wie es auch heute immer wieder zu sehen ist.

Marco Hilprecht schrieb am

Sehr geehrter Herr Häntschke,

das Foto belegt, wie praxisfremd die seitliche Abstandsregel von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts ist. Solche Vorschriften erstellen Juristen in Nadelstreifenanzügen, die immer nur mit Chauffeur in engeren Altstädten und auf ländlichen Landstraßen II. und III. Ordnung unterwegs sind.

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