Stillstand in Sachen Abriss oder Denkmalschutz


von Hoyte24 News

Foto: Sascha Klein

Hoyerswerda. Man wisse im Moment nicht, wie es mit den beiden Blöcken Reimannstraße 2 – 8 und Petersstraße 1 – 7 im WK I weitergehe, sagte Steffen Markgraf vom Eigentümer, der städtischen Wohnungsgesellschaft (WH), in dieser Woche. Die Stadt und das Landesdenkmalamt haben immer noch vor, eine Denkmalschutzsatzung für das älteste Viertel der Neustadt zu erstellen.

Was darin genau enthalten sein wird, ist nach Angaben der Stadt derzeit nicht absehbar. Gleichzeitig heißt es aus dem Rathaus, eine Prüfung habe ergeben, dass die nötige Sanierung der beiden Viergeschosser das Invest-Budget der WH übersteigen würde. Konkrete Zahlen wurden freilich nicht genannt.

Das Landesdenkmalamt war auf den Plan getreten, nachdem die WH Abrisspläne öffentlich gemacht hatte und sich Gegner des Abrisses mit Verweisen auf die Baugeschichte der Neustadt ab 1957 zu Wort gemeldet hatten. Eine ähnliche Intervention hatte schon vor Jahren den Abriss des Schulhauses im Quartier verhindert. (red)

Foto: Sascha Klein
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Kommentare zum Artikel:

Thomas Häntschke schrieb am

„Die Stadt und das Landesdenkmalamt haben immer noch vor, eine Denkmalschutzsatzung für das älteste Viertel der Neustadt zu erstellen.“

Im zum Thema gehörenden Beitrag „Was wird jetzt im WK I zum Denkmal?“ (Hoy. Tageblatt, 26./27. Oktober 2024, S. 17) ist zu lesen:

>>Nach Angaben der Hoyerswerdaer Stadtverwaltung hat sich das Landesamt für Denkmalpflege inzwischen ein Urteil gebildet. Das Ergebnis sei: Die beiden zum Abriss angekündigten Gebäude in der Reimannstraße und der Petersstraße bekommen keinen Status als „Einzeldenkmal“.
Aber: „Gleichzeitig wurde die Stadt aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kollegen im Landesamt für Denkmalpflege, eine Denkmalschutzsatzung für den Wohnkomplex 1 zu erarbeiten.<<

>>haben vor<< und >>aufgefordert<< sind unterschiedliche Punkte.

Beim Ersten kann überlegt werden, ob es gemacht wird.
Beim Zweiten ist es notwendig und soll durchgeführt werden.

Des weiteren wird im Ztgs-Beitrag geschrieben:

>>„Die Stadt Hoyerswerda verfolgt das Ziel, die Wohnungsgesellschaft bei der Lösung des Problems maximal zu unterstützen. Am besten wäre es, die Ansprüche des Eigentümers, der Wohnungsgesellschaft, des Gesellschafters der Wohnungsgesellschaft, hier die Stadt Hoyerswerda, mit denen des Landesdenkmalamtes verbinden und zusammenfügen zu können“, betont die Stadtverwaltung. Was das für die betroffenen Gebäude der Reimann- und Petersstraße heißt? Der Abriss scheint näher als die Sanierung.<<

Es kann nur gehofft werden, daß sich der letzte Satz nicht bewahrheitet und die WIEGE DER HOYERSWERDAER NEUSTADT in ihrem jetzigen Bestand, als Gesamtdenkmal erhalten bleibt!

PS: Wenn möglich, bitte die Zeilenzwischenräume zur besseren Lesbarkeit bestehen lassen. DANKE

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