Stadtrat beschließt neue Grundsteuersätze


von Tageblatt-Redaktion

Stadtrat beschließt neue Grundsteuersätze
Foto: stock.adobe / Vina

Hoyerswerda. Vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform und einzelnen noch laufenden Widerspruchsverfahren hat der Stadtrat mehrheitlich eine mehr oder weniger vorläufige Grundsteuersatzung für 2025 beschlossen. Demnach klettert der Hebesatz für Baugrundstücke (Grundsteuer B) von 465 auf 485, jener für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) sinkt von 352 auf 215.

Dies geschieht mit der Maßgabe, dass die Stadt ungefähr unveränderte Einnahmen haben soll, bei der Grundsteuer B gut 3,8 Millionen Euro im Jahr, bei der Grundsteuer A rund 30.000 Euro. Im Ergebnis steigen im Einzelnen für manche die Steuern, während sie für andere sinken bzw. auch gleichbleiben.

Im Januar sollen die Bescheide verschickt werden. Im Frühling ist dann mit aktuellen Daten des Finanzamtes noch einmal eine Überprüfung vorgesehen. Im Fall größerer Abweichungen ist für das dann laufende Jahr der Erlass einer geänderten Satzung möglich. (red)

Nachtrag: Die Stadt informiert auch im Amtsblatt vom Donnerstag zum Thema: "Sofern Sie Fragen zur neuen Grundsteuer haben, melden Sie sich bitte im neuen Jahr bei den Bearbeitern, die in Ihrem Bescheid aufgeführt sind. Wir möchten Sie allerdings bereits jetzt darüber informieren, dass die Grundlage für die Steuererhebung bei der Stadt Hoyerswerda die Meldung des Finanzamtes (Grundsteuermessbetragsbescheid) ist. An diese Meldung ist die Stadt gebunden. Sofern Sie hier Klärungsbedarf sehen, ist das Finanzamt Hoyerswerda, Pforzheimer Platz 1, 02977 Hoyerswerda der richtige Ansprechpartner."

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