Sexuelle Belästigung: Strafbefehl erlassen
Bernsdorf. Eine zerbrochene Liebesbeziehung zwischen einer jungen Frau aus Bernsdorf und einem jungen Mann aus Laußig bei Eilenburg hatte am Donnerstag ein juristisches Nachspiel am Amtsgericht Hoyerswerda. Der 23-Jährige war wegen eines sexuellen Übergriffs sowie sexueller Nötigung angeklagt.
Es ging wohl um unsittliche Berührungen nach dem Ende der Partnerschaft. Allerdings kam es nicht zur Beweisaufnahme. Weil der Angeklagte nicht zum Prozess erschien, wird er in der Sache einen Strafbefehl über 4.800 Euro erhalten.
Der Ex-Freundin des Mannes, die als Zeugin erschienen war, erklärte Richter Mirko Krüger, sollte gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt werden, würde ein neuer Verhandlungstermin angesetzt. Ansonsten steht der Strafbefehl laut § 410 der Strafprozessordnung einem rechtskräftigen Urteil gleich. (red)
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