Seenland: Geflügel muss in den Ställen bleiben


von Tageblatt-Redaktion

Seenland: Geflügel muss in den Ställen bleiben
Foto: Uwe Schulz

Hoyerswerda. Der Kreis Bautzen hat eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet, das in einem 500-Meter-Umkreis um größere Gewässer beziehungsweise in bis zu 500 Metern Abstand von Spree und Kleiner Spree gehalten wird. Grund sei die unmittelbare Gefahr des Einschleppens der Vogelgrippe durch Wildvögel. Es gehe darum, in der Nähe von Vogelrast- und Sammelstellen Kontakte zu verhindern.

In einer Allgemeinverfügung aufgeführt sind 19 Gewässer, darunter Knappensee, Graureihersee und Silbersee, die Lohsaer Teiche, Bernsteinsee, Scheibe-See, Partwitzer See, Geierswalder See, Dreiweiberner See, Blunoer Südsee, Erikasee, Neuwieser See, Sabrodter See, Spreetaler See sowie das Speichersystem Lohsa. Von der Stallpflicht ausgenommen sind Laufvögel wie zum Beispiel Strauße. Der Zoo Hoyerswerda hat ebenfalls Schutzmaßnahmen ergriffen. (red)

Näheres ist hier zu finden.

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