Sachsen schränkt öffentliches Leben per Erlass stark ein


von Tageblatt-Redaktion

Sachsen schränkt öffentliches Leben per Erlass stark ein
Foto: Mirko Kolodziej

Hoyerswerda. Was in vielen Fällen schon Realität ist, vollzieht das Land Sachsen jetzt per Allgemeinverfügung nach: Fast alle privaten wie öffentlichen Einrichtungen sollen ab Donnerstag geschlossen bleiben. Veranstaltungen sind untersagt – zunächst bis zum 20. April. Grund: Die Bemühungen zur Eindämmung von Covid-19.

Das gilt für Museen wie das ZCOM in Hoyerswerda, aber auch zum Beispiel für Kinos, Museen und Ausstellungshäuser, öffentliche Bibliotheken, zoologische Ausstellungen „in geschlossenen Räumen“, Volkshochschulen, Musikschulen, Bildungseinrichtungen, Spielplätze, Fitness- und Sportstudios oder Schwimmbäder – und anderes.

Ausdrücklich heißt es, dass Gaststätten von 6 bis 18 Uhr geöffnet bleiben können. Grundsätzlich - so die Allgemeinverfügung - seien Geschäfte geschlossen. Öffnen dürfen – auch sonntags – der Lebensmittel-Einzelhandel, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel.

Weiter teilt das Land mit, Dienstleister und Handwerker könnten ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens blieben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet. (red)

Nachtrag: Die Stadtverwaltung Hoyerswerda erklärt, dass gemäß der Allgemeinverfügung Wochenmärkte ab Mittwoch wieder stattfinden – wie gewohnt im Wechsel in Alt- und Neustadt.

Nachtrag II: Die Stadt Hoyerswerda sagt zunächst bis Ostern alle Sitzungen des Stadtrates sowie seiner Gremien ab. Die für Mittwoch geplante Martha-Ehrung wird verschoben.

Nachtrag III: Dem Gesundheitsamt sind laut der täglichen Lageeinschätzung des Landratsamtes Bautzen im Kreisgebiet aktuell 24 Menschen mit Covid-19-Erkrankungen bekannt. Eine betroffene Person liegt demnach im Krankenhaus, bei einer weiteren zeichne sich schon ein schwererer Krankheitsverlauf ab. 470 Menschen seien kreisweit in Quarantäne.

Nachtrag IV: Hier ist die gesamte Allgemeinverfügung zu finden.

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