Revision beantragt


von Tageblatt-Redaktion

Revision beantragt
Foto: Mirko Kolodziej

Der Tod einer 25-jährigen Afghanin Ende August im Flüchtlingswohnheim an Hoyerswerdas Müntzerstraße ist mit dem vor einer Woche beendeten Mordprozess gegen ihren Mann juristisch noch nicht erledigt. Sein Anwalt Andreas Suchy hat Revision eingelegt.

Wie er sagt, würde die Begründung dafür aber erst auf das schriftliche Urteil folgen. Vermutlich spielt die von ihm beantragte, aber in der Verhandlung vom Landgericht Görlitz abgelehnte Vernehmung des Vaters der Frau eine Rolle.

Über die Revision zu entscheiden hat der Bundesgerichtshof in Leipzig. Üblicherweise verweist er Verfahren bei Vorliegen von Revisionsgründen an eine andere Kammer desselben Gerichtes zurück.

Der in Görlitz zu lebenslanger Haft verurteilte Afghane soll seine Frau absichtlich erstickt haben. Er hat das allerdings selbst nach der Verhandlung bestritten. (red)



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