Rechtsmittel gegen Freispruch eingelegt
Tätzschwitz. In Revision gegangen ist die Staatsanwaltschaft nach einem Freispruch bezüglich einer Brandserie im Dorf. Die Außenkammer des Landgerichtes in Bautzen hatte vorige Woche keine ausreichenden Belege dafür gesehen, dass ein angeklagter Mann vor zwei Jahren im Ort mehrere Feuer gelegt hat.
Nun soll das Oberlandesgericht in Dresden das Urteil auf Fehler prüfen. Die Anklage hatte im Verfahren eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren beantragt. Das Landgericht entschied aber, die Auswertung der Spurenlage führe nicht zu einem für eine Verurteilung ausreichenden Ergebnis. (red)
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