Pump-Verbot für Flüsse und Seen erlassen
Hoyerswerda. Das Landratsamt Bautzen hat mit Allgemeinverfügung die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern (hier die Schwarze Elster) mittels Pumpe im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauches untersagt. Diese Maßnahme sei notwendig, weil nach der extremen Trockenheit des Jahres 2018 eine erneute Niedrigwasserlage eingetreten sei.
Der natürliche Wasserhaushalt leide immer noch unter den Folgen der Trockenheit des Vorjahres. Deshalb müsse er vor jeder vermeidbaren Beeinträchtigung geschützt werden, heißt es. Eine unerlaubte Gewässernutzung könne als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Die Wasserentnahme durch Schöpfen mit Handgefäßen ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis weiter zulässig. Sie sollte aber mit höchster Zurückhaltung erfolgen, so die Kreisverwaltung. (red)
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