Prinzipiell erlaubt
Briefe von der Stadtverwaltung Hoyerswerda werden jetzt Grundstückseigentümer bekommen, bei denen Bauzäune mit Reklame stehen. Man werde dort, wo diese Art von Werbung nicht im Einklang mit öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sei, darauf hinweisen, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage von CDU-Stadtrat Jens Retschke.
Er hatte in der Junisitzung gemeint, solcherlei Aufsteller beeinträchtigten nicht nur das Stadtbild, sondern würden auch Gefahren bergen. Das Rathaus stimmt mit Einschränkungen zu.
So befänden sich Bauzaunfelder an der Globus-Kreuzung nicht nur im planungsrechtlichen Außenbereich, sondern auch noch im Landschaftsschutzgebiet. Zudem seien sie wegen möglicher Ablenkung von Verkehrsteilnehmern problematisch.
Generell heißt es jedoch, die betroffenen Anlagen könnten verfahrensfrei aufgestellt werden – sofern alle Regeln eingehalten sind. So müsse bei einer Entfernung von weniger als 20 Metern zu einer Bundesstraße das sächsische Landesamt für Straßenbau zustimmen. (red)
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