OB bedauert nicht korrekte Aussage zum Treff 8


von Tageblatt-Redaktion

OB bedauert nicht korrekte Aussage zum Treff 8
Foto: Gernot Menzel

Hoyerswerda. Oberbürgermeister Torsten Ruban-Zeh (SPD) hat hier und da laut gewordenen Anwürfen, er habe gelogen, also wissentlich die Unwahrheit gesagt, widersprochen. Er hatte in der Diskussion um die Zukunft beziehungsweise planungsrechtliche Einstufung des Treff-8-Centers gesagt, ein Einkaufszentrum müsse per Gesetzeslage mindestens 3.000 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Dem ist aber nicht so.

In einem Interview mit dem Redaktionsleiter des Hoyerswerdaer Tagblattes, Uwe Schulz (rechts) sagte Ruban-Zeh, er habe eine ihm vorliegende Information einfach so weitergegeben. Das sei nicht korrekt gewesen:

Dazu stehe ich auch. Dafür bin ich Mensch. Es ist nicht schön, dass da etwas Falsches reingebracht wurde, aber Lüge würde ich es nicht nennen.

Ruban-Zeh bekräftigte in dem Interview, das Treff 8 habe seine Berechtigung und werde sie auch weiter finden. Das Fitnessstudio werde sich erweitern, Netto habe Pläne. Die Stadt bearbeite all dies entsprechend. (red)

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Kommentare zum Artikel:

Marcel Gebhardt schrieb am

Das Vertrauen ist absolut weg. Und das Ganze noch zu versuchen wieder klein zu reden und abzustreiten, ist typisch Ruban-Zeh. Das machts nicht besser. Im Gegenteil, das zeigt eigentlich nur, wie wenig man dem Mann glauben und vertrauen kann. Geben sie doch einfach mal zu, dass sie gelogen haben, Herr Ruban-Zeh. Mal abgesehen von den vielen Malen, nur dieses eine Mal. Lügner!

Daniel Müller schrieb am

Na ja, das scheint ja in den letzten Jahren ganz normal zu sein, dass Politiker vergessen haben, wem sie eigentlich unterstellt sind. Wenn ich Menschen beim Laufen durch die Stadt immer von "denen da oben, oder, die da oben" reden höre, bin ich nur am Kopf schütteln. Es gibt keine über dem Volk, das Volk ist die oberste Instanz und Politiker sind nur unsere Angestellten. Und wenn keine Politik für und mit dem Volk gemacht wird, läuft etwas falsch und jene Personen müssen des Amtes enthoben bzw. gefeuert werden.

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