Neue Hauptsatzung, neue Geschäftsordnung


von Tageblatt-Redaktion

Neue Hauptsatzung, neue Geschäftsordnung
Foto: Gernot Menzel

Hoyerswerda. Der Stadtrat gibt sich, dem Oberbürgermeister und hinsichtlich der Beteiligung an der Kommunalpolitik den Bürgerinnen und Bürgern am Dienstag einige neue Grundregeln. Beziehungsweise soll es ein paar Änderungen geben, welche sowohl die Hauptsatzung wie auch die Rats-Geschäftsordnung betreffen.

Beide Regelwerke sind überarbeitet worden, weil das Land Sachsen im vorigen Jahr einige kommunalrechtliche Vorschriften angepasst hat. Z.B. soll der Schul-, Kultur- und Sozialausschuss vom beratenden- zum beschließenden Gremium werden, womit seine Sitzungen erstmals öffentlich würden.

Oder auch: Sieht § 21 der Hauptsatzung aktuell einmal jährlich eine Einwohnerversammlung vor (bisher wurde sie immer mit wenig Zuspruch zum Haushalt angeboten), soll es laut dem neuen § 22 in Zukunft zwei solche Versammlungen geben. Die Ratssitzung beginnt am Dienstag um 17 Uhr im Neuen Rathaus. (red)

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