Naturschutzbehörde soll Ausgleich kontrollieren


von Tageblatt-Redaktion

Naturschutzbehörde soll Ausgleich kontrollieren
Foto: TB-Archiv / Uwe Schulz

Hoyerswerda. Die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Bautzen soll prüfen, ob genügend Ersatz für jene Bäume gepflanzt wird, die im Februar vor zwei Jahren im WK IX gefallen sind, um Platz für die aktuell diskutierte Bebauung namens Neue Kühnichter Heide zu schaffen.

Die Kreisverwaltung sagt, die Behörde habe den Fällungen einer dreistelligen Zahl von Bäumen damals nicht zugestimmt – lässt jedoch offen, ob das erforderlich gewesen wäre. Es müsse nun aber, heißt es, den gesetzlich verlangten Grün-Ausgleich geben:

Die Prüfung dieser Grünordnungsplanung erfolgt wiederum durch die untere Naturschutzbehörde, so dass hier geschaut werden kann, dass die Kompensation korrekt erfolgt.

Der Flächennutzungsplan der Stadt weist das betroffene Areal ausdrücklich als Gebiet zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft aus – zumindest noch. Dem Stadtrat liegt nächste Woche ein Beschluss zur Abänderung dieses Status vor. (red)

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Kommentare zum Artikel:

Hagen Wendlandt schrieb am

Ich fasse kurz zusammen, berichtigen Sie mich, wenn ich falsch liege:
Die Stadt Hoyerswerda verkauft ein Grundstück an einen Investor. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Gebiet zum "Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" aus.
Der Investor möchte aber bebauen. Das lässt der Flächennutzungsplan in der Form nicht zu. Derweil werden Bäume ohne die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde gerodet. Eine Kompensation hätte stattfinden müssen, hätten die Bäume offiziell gefällt werden dürfen. Nun rudert man zurück und will diese nicht festgelegte Kompensation überwachen.
Unterdessen ist man auf die Gunst der Stadt angewiesen, den Flächennutzungsplan anzupassen. Ohne diesen wird parallel ein Bebauungsplan erstellt und es werden die ersten Grundstücke verkauft.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein offizielles Bauprojekt in dieser Art und Weise überhaupt laufen kann. Was passiert, wenn der Flächennutzungsplan nicht angepasst wird? Wird die Fläche wieder aufgeforstet? Vielleicht lesen sich die Beteiligten mal ins BauGB ein, da sind die Schritte klar definiert.

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