Mit Gehalt zur Kinderbetreuung freigestellt


von Tageblatt-Redaktion

Mit Gehalt zur Kinderbetreuung freigestellt
Foto: Ralf Grunert

Lauta. Weil der übliche Versammlungsraum im Lautech-Gebäude wegen der Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 nicht zur Verfügung stand, wich der Stadtrat jetzt auf das Feuerwehr-Depot aus – unter Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände.

Ohne Gegenstimme ist dabei beschlossen worden, dass Mitarbeiter der Stadtverwaltung ohne Gehaltseinbußen zur Kinderbetreuung freigestellt werden dürfen.

Betroffen sind sechs Mitarbeiter, deren Kinder wegen der aktuellen Beschränkungen nicht in die Kita oder in die Schule können. Der Beschluss geht über tarifliche Regelungen hinaus. (red)

Nachtrag: Eine Regelung wie in Lauta ist auch in Hoyerswerda getroffen worden, hier allerdings nicht mittels Stadtratsbeschluss, sondern ersatzweise per Eilentscheidung von Oberbürgermeister Stefan Skora (CDU).

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Kommentare zum Artikel:

Hagen Wendlandt schrieb am

Nach meinem Verständnis ist diese Vorgehensweise mit dem Infektionsschutzgesetz §56 (Abs 1a) eindeutig geregelt. Beste Grüße

Mirko Kolodziej schrieb am

Hallo Herr Wendlandt, ich bin kein Jurist. Aber ich verstehe den von Ihnen genannten Gesetzesabschnitt so, dass es bei Verdienstausfall eine Entschädigung „durch die zuständige Behörde“ gibt, die in diesem Falle sicher das Land Sachsen wäre, welches die Schulen und Kitas geschlossen hat. Im Fall von Lauta kommt es aber nun gar nicht zu dem Verdienstausfall, weil die Stadt als Arbeitgeber einfach weiterhin zahlt. Beste Grüße, Mirko Kolodziej, Redaktion

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