Mission Kühnichter Heide gescheitert


von Tageblatt-Redaktion

Foto: Mirko Kolodziej

Hoyerswerda. Während es im WK IX Bestrebungen zum Bau eines Wohn- und Einkaufsquartiers namens Neue Kühnichter Heide gibt, ist ein Versuch, ein paar Schritte weiter Ordnung zu schaffen, wohl gescheitert. Die Mieterinnen und Mieter des Hochhauses Schillstraße 5 – 7 leben inzwischen seit langer Zeit in Nachbarschaft eines Areals, von dem die Stadt bereits vor 17 Jahren erklärt hat, wenn die Eigentümer nicht wollten, habe man keine Chance, sie zum Rückzug zu zwingen.

Dies hat sich nun wieder bewahrheitet. Die städtische Wohnungsgesellschaft (WH) hat vergebens versucht, Grundstücke im Bereich des ursprünglichen Nahversorgungskomplexes Kühnichter Heide zu kaufen. Die Absicht war, leere Gebäude abzureißen und die Brachen zu begrünen. Es sieht aber ganz so aus, als bliebe der Zustand des Areals weiter ein allgemeines Ärgernis.

Ein WH-Sprecher sagt, der Haupteigentümer wolle nicht verkaufen. Er habe das damit begründet, dass er Interessenten für eine zeitnahe Einmietung an der Hand habe. Hier ein paar Bilder von einer der Stellen, an denen Hoyerswerda wohl sicherlich am unattraktivsten ist:

Foto: Mirko Kolodziej
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Kommentare zum Artikel:

Andreas Meister schrieb am

In oben genanntem Fall sind der Stadt die Hände gebunden. Es handelt sich um Privateigentum und dieses steht rechtlich unter besonderem Schutz. Vielleicht kann man hier mal den Namen und Anschrift veröffentlichen und die Bevölkerung aufrufen, dem Eigentümer schriftliche Beschwerden zu senden. Oder die Stadt stellt sehr große Schilder auf: Dieses abbruchreife Gebäude/ Gelände gehört XY. Sofern eine Gefahr von den Gebäuden ausgeht, hat die Stadt sehr wohl die Möglichkeit, vom Eigentümer Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu fordern und ggf. bei Nichterfüllung einzuschreiten. Insgesamt muss die Stadtverwaltung bei Verkäufen und Verpachtung darauf achten, sich vertragliche Eingriffsmöglichkeiten (zum Beispiel Rückabwicklung) festschreiben zu lassen. Sonst kann es gut sein, dass nach x Jahren die Kühnichter Heide um neue leerstehende Gebäude bereichert wird.

Burkhard Förster schrieb am

Die Stadt hatte beim damaligen Verkauf nur die Dollarzeichen im Auge.
Aber man kann auch dem Eigentümer die Sicherungspflicht seiner Objekte auferlegen.
Bei Nichteinhaltung gibt es auch Bußgelder, die auch jeder Bürger bekommen kann, wenn er seinen Pflichten (z.B. Streupflicht) nicht nachkommt.
Es gibt doch auch eine Rechtsabteilung in der Stadt, die sich mal drehen sollte.
Der nächste private Schandfleck ist im Stadtzentrum, wo sich seitens der Stadt auch niemand kümmert.

Kerstin Tietz schrieb am

Es ist nicht zu fassen, dass es hier keine rechtliche Handhabe geben soll. Sind denn schon alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden?

Ronald Will schrieb am

@B. Förster

Hier muss ich mal zur Verteidigung der Stadt sagen, dass die Stadt diese Grundstücke gar nicht verkauft hatte, also nichts mit Dollarzeichen im Auge. Die Verkäufer waren nach der Wende Bundes- bzw. Landesbehörden an Firmen bzw. Privatpersonen. Das wäre die Stelle gewesen, wo die Stadt ihr gesetzl. Vorkaufsrecht hätte ausüben können, wenn die Städte mit besseren Finanzmitteln ausgestattet wäre. Aber welche Diskussionen hätte es dann gegeben, Grundstücke für 2 Millionen DM mit städtischen Haushaltsgeld zu kaufen, wo Abriss oder Millionen Investitionen notwendig wären und man Mitte der 90er vom großen Bevölkerungsrückgang ausging? Aber es stimmt natürlich, dass es schrecklich hässlich aussieht. Quizfrage: Angenommen, alle Eigentümer werden ihre Fassaden schön streichen, Fensterfronten dekorativ verkleiden, Müll aufräumen – wie lange wird es dauern, bis es genauso wie jetzt aussieht? A: 1 Jahr? B: 2 Jahre? C: 10 Jahre?
Zusatzfrage: Wer ist an der Zerstörung, an der Verunstaltung und an der Vermüllung schuld? A: die Stadt? B: die Bürger? C: die heutige Gesellschaft?

Ricarda Wagner schrieb am

Danke für Ihre Kommentare, Herr Will. Gehört/bzw. hat das Areal nicht sogar Ihnen gehört? Also das sind natürlich nur Buschfunk-Informationen…

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