Miet-Erhöhungen kündigen sich an
Hoyerswerda. Mieterinnen und Mieter der städtischen Wohnungsgesellschaft sowie Mitglieder der LebensRäume müssen sich auf Mieterhöhungen einstellen; beziehungsweise auf – wie es bei der Genossenschaft heißt – Erhöhungen der Nutzungsentgelte. Ob alle betroffen sind und um wie viel an Mehr es geht, ist noch unklar.
Aber: Beide Unternehmen zusammen haben für diesen Donnerstag die Presse eingeladen. Dazu heißt es: „Die LRH eG und die WH planen Mietanpassungen in Ihren Beständen“. Dass die Durchschnitts-Kaltmieten von etwa fünf Euro je Quadratmeter in der Stadt weit unter Durchschnitt liegen, ist schon länger immer mal Thema.
Der Zensus 2022 hatte für Deutschland einen Schnitt von 7,28 Euro im Bestand ermittelt, Sachsens Infrastrukturministerium gibt für dasselbe Jahr für den Freistaat eine durchschnittliche Bruttokaltmiete von 7,10 Euro an. Das pendelt zwischen 5,80 Euro im Kreis Görlitz und 8,50 Euro in Dresden.
Der Stadtrat hatte in seiner Aprilsitzung einen neuen Mietspiegel beschlossen, nachdem der letzte bereits 2012 seine Gültigkeit verloren hatte. Demnach bewegen sich die Grundmieten ohne Zu- und Abschläge momentan zwischen 4,80 und 5,83 Euro je Quadratmeter.
Im Zusammenhang mit dem neuen Mietspiegel hat die Stadt auf dessen Basis einen Mieten-Rechner online gestellt. (red)
Kommentare zum Artikel:
Karl-Heinz Schwabe schrieb am
Mieterhöhung ist ja wohl dann angebracht, wenn sich die Wohnsituation auch merklich verbessert! Das kann man von den Wohnungen in der A.-Schweitzer-Straße ganz klar verneinen! Extrem hoher Ausländer-Anteil, immer wieder muss die Polizei für Ordnung sorgen. Das hat mit Wohnqualität nicht mehr viel zu tun! Normalerweise müsste man Geld bekommen, dass man da überhaupt wohnen bleibt.
Daniel König schrieb am
Wenn beide Unternehmen sogar gemeinsam vor die Presse treten, dann wird man sich auch vorher abgesprochen haben. Aber sind genau solche Vorgehensweisen nicht illegale Preisabsprachen?
Ich zitiere mal:
„2. Preisabsprachen
Preisabsprachen sind wettbewerbswidrige und unzulässige Vereinbarungen zwischen Herstellern verschiedener Waren und Dienstleistungen, um eine ganz bestimmte Preisstufe für ihre Produkte durch Höchstpreise oder Mindestpreise zu erreichen und zu koordinieren. Unter Wettbewerbern getroffene Preisabsprachen sind grundsätzlich ebenso unzulässig wie Festlegungen hinsichtlich bloßer Preisbestandteile wie zum Beispiel von Rabatten.
Preisabsprachen dieser Art zählen zu den sogenannten Kernbeschränkungen, die als ‚bezweckte‘ Wettbewerbsbeschränkung im Anwendungsbereich des Kartellverbotes des § 1 GWB liegen. Kartellrechtswidrige Preisabsprachen liegen bereits dann vor, wenn Unternehmen, die in einem wettbewerbsmäßigen Verhältnis zueinander stehen, sich direkt über ihre Preise austauschen und die wechselseitig kommunizierten Informationen hinausreichen über das, was aus öffentlichen Quellen bereits bekannt ist. Bedenklich kann es unter Umständen bereits sein, wenn Konkurrenten sich gegenseitig ihre bereits an Kunden weitergereichten Preislisten zusenden, die damit eigentlich schön veröffentlicht worden sind. Vorsicht ist bei der Preiskommunikation geboten, da es sich bei der Preisabsprache um einen sogenannten ‚Hardcore-Kartellverstoß‘ handelt, zumal sich die Preisgestaltung direkt auf die Marktverhältnisse auswirkt.“
Es hat auf alle Fälle einen sehr faden Beigeschmack. Müsste/könnte man mal rechtlich abklären lassen.
Ansonsten kann ich dem Vorredner auch zustimmen. Die Wohnqualität hat in den vergangenen Jahrzehnten (nachdem nach der Wende alles so weit wieder chic hergerichtet wurde) schon merklich nachgelassen, schon allein, was die Sauberkeit von Gehwegen, Straßen, inkl. Bewuchs von Bordsteinen, usw. betrifft. Auch dass Hausflure mittlerweile verkommen sind, bzw. das gesamte Drumherum um den Eingängen.
Christian Bormann schrieb am
Lieber Herr Schwabe,
lieber Herr König,
der Zustand der Gehwege und Straßen, sowie ein möglicher Anteil von migrantischen Mitbewohnern hat wenig mit der Berechnung einer Kaltmiete zu tun!
Das sind persönliche Befindlichkeiten, die jeder für sich beurteilen darf, aber diese kann man kaum den Eigentümern anlasten.
Als ehemaliger Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft kann ich hier auch keine Preisabsprachen erkennen, viel mehr werden beide Unternehmen die Notwendigkeit einer gemeinsamen Kommunikationsstrategie sehen. Mieterhöhungen sind nie schön, wenn wir uns die Durchschnittsmieten ansieht, kommt man aber nicht umhin, zuzugeben, dass sie in Hoyerswerda enorm günstig sind.
Das freut die Mieter, führt im Umkehrschluss aber dazu, dass notwendige Sanierungen und insbesondere Neubauten enorm schwierig darzustellen sind. Die Preise in der Baubranche schauen nämlich nicht nach dem örtlichen Mietniveau, sondern darauf, was der Markt regelt.
Über notwendige Sanierungen in den Treppenhäusern oder im nahen Umfeld der Wohnungen dürfen Sie sich gerne konstruktiv an den jeweiligen Vermieter wenden, diese werden dann genauso konstruktiv antworten. Es werden auch jetzt schon jedes Jahr viele Millionen in die notwendigen Sanierungen des Bestandes investiert. Es geht aber eben nicht an jeder Stelle zur gleichen Zeit.
Viele Grüße
Christian Bormann
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