Gericht billigt Entwässerung


von Tageblatt-Redaktion

Gericht billigt Entwässerung
Foto: Leag / Christian Bedeschinski

Welzow. Die wasserrechtliche Genehmigung zur Niederhaltung des Grundwassers im Tagebau Welzow-Süd ist rechtens. Wie sowohl die Lausitz Energie Bergbau AG als auch der Bund für Umwelt und Naturschutz BUND mitteilen, hat der Verwaltungsakt nun auch der Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg standgehalten.

Laut Leag war der BUND seit Erteilung der Erlaubnis vor zehn Jahren durch das Landesbergamt Brandenburg (damals an Vattenfall) dagegen vorgegangen. Das Gericht in Berlin hat nun eine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Cottbus mit gleichem Tenor zurückgewiesen.

Wie der BUND aus der Urteilsbegründung öffentlich macht, habe das Gericht zwar anerkannt, dass die Abpumpung des Grundwassers und dessen späterer Wiederanstieg zu einer Verschlechterung des Grundwasserkörpers führe. Diese Verschlechterungen seien aber durch ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Braukohleförderung gerechtfertigt. (red)

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