Landratsamt Bautzen: Müllgebühren sind ungerecht


von Tageblatt-Redaktion

Zwischen 80 und 120 Liter fasst ein Müllbehälter, wie er in einem Einfamilienhaus gängig ist. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, fällt es  oft schwer, ihn zu füllen.
Zwischen 80 und 120 Liter fasst ein Müllbehälter, wie er in einem Einfamilienhaus gängig ist. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, fällt es oft schwer, ihn zu füllen.

Von Ralf Grunert

Die Kinder haben das Elternhaus verlassen. Der Haushalt von Jürgen Kastenholz aus Tätzschwitz ist geschrumpft. „Wir waren mal vier Personen, jetzt sind wir nur noch zwei.“ Unverändert geblieben ist aber das Entsorgungsregime, mit dem Familie Kastenholz leben muss. „Wir sind gezwungen, dreimal im Halbjahr die Graue Tonne entsorgen zu lassen. Wir haben aber Mühe, die drei Tonnen innerhalb eines halben Jahres zu füllen“, beklagt der Tätzschwitzer. Damit einher geht ein Dilemma: „Die Müllgebühren halbieren sich nicht, obwohl wir nur noch die Hälfte sind, die Müll entsorgen.“ Mit dieser Situation ist Familie Kastenholz kein Einzelfall – in einer vom Wegzug der Jugend geprägten Region.

Der Ruf nach einem gerechteren Entsorgungssystem wird immer wieder mal laut. Jürgen Kastenholz verweist aktuell ins Brandenburgische. „Dort wird die Gebühr personenbezogen erhoben.“ Und im Bautzener Kreistag war bereits Ende 2012 kritisiert worden, dass eine ältere Dame, die in einem Mehrfamilienhaus auf 60 Quadratmetern lebt, genauso veranlagt wird wie ein Fünf-Personen-Haushalt auf 60 Quadratmetern (TAGEBLATT berichtete).

Es gebe kein für alle Einwohner „gerechtes“ Abfallgebührensystem, den Standpunkt vertritt das Landratsamt Bautzen. „Abfallgebühren sind vom Grundsatz her ungerecht und werden es auch immer sein, egal welches Modell der Kostenverteilung auf die Gebühr man auch anwenden würde. Es wird immer Betroffene geben, die günstiger oder schlechtergestellt werden. Seien es nun Ein-Personen-Grundstücke, Familien mit Kindern, Mieter im Allgemeinen oder Mieter in Großwohnanlagen.“

Nach Auskunft von Gernot Schweitzer von der Pressestelle des Landratsamtes habe der Landkreis Bautzen mit dem seit 2011 geltenden Abfallwirtschafts- und Gebührensystem einen Kompromiss gefunden, der keine Bevölkerungsgruppe zu stark bevorteilt oder benachteiligt. „Jede Veränderung im System würde lediglich eine Verschiebung der Gebührenlast in eine andere Bevölkerungsgruppe nach sich ziehen.“

Zur Erinnerung: Der Landkreis hatte die bis dahin geltenden drei Gebührensysteme der ehemaligen Landkreise Bautzen, Kamenz und Hoyerswerda vereinheitlicht. Bei der Anzahl der Mindestentleerungen lag der Kompromiss bei sechs Entleerungen pro Jahr. Kamenz hatte bis dahin acht gehabt, Bautzen und Hoyerswerda zwei. Gernot Schweizer verweist in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Rechtssprechung. „Die Verwaltungsgerichte gehen nach wie vor davon aus, dass im Durchschnitt pro Person und Woche ca. fünf bis sieben Liter Restabfall anfallen. In der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Bautzen ist nach diesen Vorgaben ein wöchentliches Mindestentleerungsvolumen von sechs Litern Restabfall pro Einwohner und Woche festgelegt worden.“ Rein rechnerisch ergäbe dies bei einem Grundstück mit zwei Personen vier Mindestentleerungen eines 80-Liter-Behälters im Halbjahr. „Im Landkreis Bautzen gelten jedoch nur drei Mindestleerungen im Halbjahr.“

Eine Reduzierung der Anzahl der Mindestentleerungen würde zu einem höheren Rückgang des Restmülls und damit zu niedrigeren Gesamtkosten der Abfallwirtschaft führen. Das habe eine Kalkulation ergeben, wie es aus dem Landratsamt weiter heißt. Allerdings würden die Kosten für das weiter vorzuhaltende Entsorgungssystem nicht im gleichen Maße sinken. Was wiederum bedeutet: Umso weniger Mindestentleerungen erfolgen, umso höher sind die Kosten der einzelnen Entleerung.

Die von Jürgen Kastenholz angesprochene personenbezogene Gebührenerhebung wäre nach Auffassung des Landkreises nicht nur mit gravierenden Änderungen im Abfallwirtschafts- u. Gebührensystem verbunden, sondern unter anderem auch mit der Erhöhung des Verwaltungs- und Personalaufwandes. Zudem wären datenschutzrechtliche Belange zu beachten. „Der Landkreis Bautzen schätzt ein, dass eine personenbezogene Erhebung der Pauschalgebühr zu Mehrkosten bei der Gebührenerhebung und somit auch zu einer entsprechenden Erhöhung der Abfallgebühren für alle Einwohner führen würde.“

Hinsichtlich der Müllgebühren-Umlage in Mehrfamilienhäusern hat der Landkreis übrigens keinen Einfluss. Wie Gernot Schweitzer erläutert, erhebt der Landkreis die Abfallgebühr beim jeweiligen Grundstückseigentümer. Diesem ist es überlassen, die Gebühr in den Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. „Der jeweilige Grundstückseigentümer entscheidet eigenverantwortlich, mit welchen Abfallbehältern die genutzten Grundstücke jeweils ausgestattet und wie die entstehenden Gebühren auf die Mieter umgelegt werden.“

 



Zurück

Einen Kommentar schreiben

Es werden nur jene Kommentare veröffentlicht, die unter Angabe von Vor- und Familienname und einer gültigen E-Mail-Adresse (für Rückfragen) abgegeben wurden.

Bitte addieren Sie 6 und 7.