Kühnichter Heide: ergebnislose Pächtersuche

Hoyerswerda. Die Stadt hat vergeblich versucht, sich von den öffentlichen Flächen innerhalb des Kühnichter-Heide-Komplexes im WK IX zu trennen. Die rund 3.400 Quadratmeter zwischen den (im Privatbesitz befindlichen) Gebäuden waren jetzt zur Verpachtung ausgeschrieben. Nach Auskunft aus dem Rathaus war jedoch niemand interessiert, es gab keine Angebote.
In der Ausschreibung war auch ein Nutzungskonzept gefordert. Aktuell dienen die Bereiche zwischen Herrmann- und Schillstraße als Zuwegungen. Wie es hieß, sei eine Bebauung ausgeschlossen – unter anderem wegen Ver- und Entsorgungsleitungen im Untergrund.
In der Antwort auf eine Anfrage von Stadtrat Uwe Blazejczyk (SPD) heißt es seitens der Stadt, man habe gehofft, einer der Besitzer der angrenzenden Gebäude würde pachten wollen. Ferner wird mitgeteilt, die Flächen würden regulär einmal im Jahr gepflegt. (red)

Kommentare zum Artikel:
Peter Freilich schrieb am
Das sollte man alles einreißen und begrünen, sieht ja aus wie in Tschernobyl und wird sich in nächster Zukunft auch nicht ändern.
Tino Schneider schrieb am
Verständlich, dass sich kein Interessent für diese Flächen findet. Was soll man damit auch anfangen?
Thomas Taubner schrieb am
Die Idee ist nicht schlecht, aber die Umsetzung schwer, da die Privatbesitzer der Gebäude nicht verkaufen wollen und Privatbesitz ein hohes Gut in unserem Land ist.
Bei Bürgerveranstaltungen kann man erfahren, welche Versuche schon unternommen wurden, die Besitzer zum Verkauf zu bewegen.
Jürgen Kraft schrieb am
Sind die Privatbesitzer aber nicht dazu verpflichtet diesen, ihren Schandfleck sauber und ansehnlich zu gestalten, wenn sie es schon nicht veräußern wollen. Wieso kann die Stadt es zulassen, dass so ein Schandfleck mitten in unserer Stadt existiert? Zieht doch die Privatbesitzer zur Rechenschaft. Wieso geht es nicht?
Thomas Taubner schrieb am
Schwierig. Die Stadt schreibt unseren Hausbesitzern auch nicht vor, wie Grundstück und Gebäude auszusehen hat.
Es ist nicht schön … aber eben privat.
Erst bei Gefahr im Verzug kann die Stadt handeln – wie z. B. Einsturzgefahr, Gefahr für die Umwelt usw.
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