Kreis Bautzen veröffentlicht neue Allgemeinverfügung

Hoyerswerda. Bis zum 28. Dezember gilt eine neue Verordnung zur Eindämmung von Covid-19, die das Landratsamt Bautzen mit Wochenbeginn veröffentlicht hat. Ab Dienstag werden zum Beispiel die Maskenpflicht ausgeweitet, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder der Verkauf von Alkohol außerhalb von Geschäften untersagt.
Die Wohnung verlassen darf man zum Beispiel noch für den Weg zur Arbeit, zur Ausbildungsstätte, zum Arzt, in den Kleingarten sowie zur Kirche und zurück, bei Gefahr für Leben und Eigentum, zum Besuch von Lebenspartnern oder Hilfebedürftigen, zu Terminen etwa im Gericht oder im Gemeinderat, zum Einkaufen oder zum Sporttreiben. Weitere Ausnahmen im Video unten.
Die komplette Allgemeinverfügung findet man hier .
Zum Wochenbeginn meldet die Kreisverwaltung 50 Neuinfektionen mit Sars-CoV-2-Viren, zwei weitere Todesfälle sowie 67 Genesungen binnen 24 Stunden. In der Statistik stehen damit 2.292 aktuell infizierte bzw. infektiöse Personen. Hier die Zahlen aus der Stadtregion (in Klammern die Veränderung zum Sonntag):
Hoyerswerda 180 (+5)
Lohsa 68 (-4)
Oßling 63 (-1)
Bernsdorf 45 (-1)
Wittichenau 36 (+/-0)
Lauta 29 (-1)
Königswartha 25 (+/-0)
Elsterheide 20 (+/-0)
Spreetal 10 (+/-0) –red-
Landrat Michael Harig (CDU) hat sich in einer Videobotschaft an die Bewohner des Kreises Bautzen gewandt:
Kommentare zum Artikel:
Gisela Walther schrieb am
Ich finde Maßnahmen richtig!
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