Klage gegen Sanierung
Steht die bergtechnische Sanierung des Knappensees auf der korrekten juristischen Basis und ist sie korrekt begründet? Diese Fragen soll jetzt das Verwaltungsgericht Dresden beantworten.
Mit dem Anglerverein Knappensee hat eines der Mitglieder des Anglerzentrums in der Neubuchwalder Bucht gegen die Allgemeinverfügung von 2015 geklagt, auf der die Sperrung des Sees fußt. Beklagter ist der Freistaat Sachsen beziehungsweise sein Oberbergamt.
Unter anderem argumentiert Anwältin Katrin Locke, nicht das Polizeigesetz, auf das immer Bezug genommen wird, sei anzuwenden, sondern das Berggesetz. Zudem gäbe es seit dem Abschluss des Grundwasserwiederanstiegs am früheren Tagebau vor einigen Jahren auch keine reale Gefahr mehr. (red)
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