Klage gegen die Spreestraße eingereicht


von Hoyte24 News

Klage gegen die Spreestraße eingereicht
Foto: Mirko Kolodziej

Spreetal. Der über viele Jahre diskutierte Weiterbau der Spreestraße von Neustadt/Spree zum Kreisverkehr bei Spreewitz (im Bild) wird nun juristisch angefochten. Wie der Neustädter Verein „Eine Spinnerei – vom nachhaltigen Leben“ informiert, ist beim Verwaltungsgericht Dresden Klage gegen den Freistaat Sachsen beziehungsweise dessen Landesdirektion eingereicht worden.

Diese hatte im Mai mit einem Planfeststellungsbeschluss den Bau der fünf Kilometer langen Straße genehmigt. Kläger sind der Mitteilung zufolge der sächsische Landesverband des Umwelt- und Naturvereins BUND und mehrere private Anwohner. Der Spinnerei-Verein sowie die Weißwasseraner Gruppe des Naturschutzbundes Nabu unterstützten die Klage.

Rechtlich dreht sie sich laut der Information um Teil-Enteignungen der privaten Kläger sowie um Fragen des Habitatschutzes sowie der naturschutzfachlichen Prüfungen. Die Planungsunterlagen, heißt es, basierten zum Teil auf zehn Jahre alten Gutachten. Es fehlten überdies zentrale Genehmigungen, etwa eine Befreiung von Verboten, die sich aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung ergeben.

Die Verkehrs-Prognosen würden weder den Kohleausstieg noch alternative Verlehrslösungen berücksichtigen. Der sächsische BUND-Vorsitzende Felix Ekardt ist mit den Worten zitiert:

Neue Straßen passen nicht in eine Zeit, in der wir kurzfristig vollständig postfossil werden müssen – und in der auch der ungebremste Biodiversitätsverlust ein Ende der immer weiteren Zerschneidung der Landschaft erfordert.

Die Kritiker des zweiten Abschitts der Spreestraße (der erste aus Richtung Boxberg bis Neustadt wurde 1997 fertiggestellt) sprechen von einer „überdimensionierten Lkw-Trasse“ und bemängeln die Pläne zum Bau einer 500 Meter langen Brücke über die unter Schutz stehende Spreeaue hinweg.

Viele andere Menschen in Spreetal wünschen sich hingegen eine Entlastung ihrer Dörfer vom Lkw-Verkehr. Außerdem besteht die Hoffnung, dass die Straße als Ausweichstrecke zur Verfügung steht, wenn Anfang der 2030er mit der mehrjährigen bergtechnischen Sanierung der B 97 unter Vollsperrung begonnen wird.

Das Verwaltungsgericht Dresden bestätigt den Eingang der Klage bereits am Donnerstag der vorvergangenen Woche. Man habe, heißt es, die Kläger zur Begründung innerhalb der gesetzlichen Frist aufgefordert. Soweit diese vorliege, werde sie der Gegenseite zur Stellungnahme übersandt.

Laut § 6 des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten ist die Frist zur Klagebegründung auf maximal zehn Wochen ab Klageerhebung festgesetzt.

Experten weisen darauf hin, dass Klagen gegen Planfeststellungen bei Gerichten mit höherem Arbeitsaufwand verbunden sind und daher in der Regel nicht binnen weniger Wochen oder Monate mit Entscheidungen gerechnet werden kann. (red)

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