Kiloweise Explosivstoff – Feuerwerk konfisziert


von Tageblatt-Redaktion

Lauta. Wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz wird gegen einen jungen Mann ermittelt, dem die Polizei am Freitagnachmittag sogenanntes Großfeuerwerk der Klasse F 4 abgenommen hat. Der 21-Jährige sei aufgrund eines Hinweises in der Lausitzer Straße mit mehreren Feuerwerksbatterien erwischt worden, wird mitgeteilt.

Großfeuerwerk kann man nicht im Einzelhandel kaufen, Umgang damit dürfen nur Personen mit im Sprengstoffgesetz definierter Erlaubnis haben. Eine solche habe der 21-Jährige nicht nachweisen können. Zwei seiner Batterien hätten Nettoexplosivstoffmassen von 2,3 beziehungsweise 2,8 Kilogramm gehabt.

Generell ist das Abbrennen von Feuerwerk ab Klasse F 2 von Menschen ohne besondere Befähigungsnachweise nur am Silvester- und am Neujahrstag zugelassen. (red)

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Kommentare zum Artikel:

Mario Legardt schrieb am

Bis Klasse F2.
Ab F3 muss ein Befähigungsnachweis vorhanden sein.

Jens Liebig schrieb am

Hallo Herr Legardt. Da waren Sie etwas voreilig mit der Korrektur. Der Satz im Beitrag ist korrekt, da das Abbrennen von Klasse F2 generell nur am 31.12. und 01.01. erlaubt ist. Ausnahmen können zum Beispiel für Hochzeiten beantragt werden.

Bei den höheren Kategorien spielt das Datum eh keine Rolle.

Mario Legardt schrieb am

Hallo Herr Liebig,

Im Beitrag steht ab Klasse F2. Klassen F3 und F4 sind nur mit Entsprechenden Nachweisen. Darauf bezog ich mich.

Jens Liebig schrieb am

Hallo Herr Legardt,

Und ich bezog mich auf den Teil „nur am Silvester- und am Neujahrstag zugelassen“. Durch diesen Zusatz ist der gesamte Satz korrekt, weil ein Feuerwerk der Klasse F2 nun mal generell in der Zeit vom 2.1. bis 30.12. von Menschen ohne besondere Befähigungsnachweise nicht abgebrannt werden darf.

Ist halt etwas doppeldeutig formuliert, aber dadurch auch nicht wirklich falsch.

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