Keine speziellen Bauvorschriften mehr
Bröthen. Die Stadt Hoyerswerda schreibt im Dorf ab sofort nicht mehr vor, welche Materialien für Hausfassaden zulässig sind, welche Farbe Dachziegel haben müssen oder wie groß Fensterflächen an einer Gebäudefront maximal sein dürfen. Mit einhelliger Zustimmung des Stadtrates ist die seit 1997 gültige Gestaltungssatzung ersatzlos aufgehoben worden.
Grundlage für den Schritt war eine Bitte des Ortschaftsrates Bröthen / Michalken. Argumente dafür waren unter anderem der Umstand, dass es in Michalken auch bisher keine Gestaltungssatzung gab, dass zuletzt viele Ausnahme-Anträge bewilligt wurden und dass für historische 3- und 4-Seithöfe ohnehin die Regeln des Denkmalschutzes einzuhalten sind.
Damit gibt es Gestaltungssatzungen auf dem Gebiet der Stadt Hoyerswerda jetzt nur noch für den Großteil der Altstadt, Dörgenhausen sowie für Alt-Zeißig, also den Dorfteil westlich der Bautzener Straße. (red)
Kommentare zum Artikel:
Uwe Koch schrieb am
Diese Entscheidung kann nur begrüßt werden. Wie ist es mit den Vorschriften bezüglich Zaun ( Höhe und Bauart ) und Carport ( Fürstrichtung ) ? Kann dazu etwas gesagt werden?
LG und eine schöne Adventszeit/Weihnachtszeit.
Uwe Koch
Mirko Kolodziej schrieb am
Sehr geehrter Herr Koch, jawohl, kann es. Die angegebenen Dinge sind nur Beispiele. Es fallen alle speziellen gestalterischen Restriktionen, wobei man sich natürlich weiter ans Baugesetz halten und wie gesagt im Falle eines Denkmals mit dem Denkmalschutz verhandeln muss. Danke für die Wünsche! Ihnen auch ein Frohes Fest! Mirko Kolodziej, Redaktion
Olaf Liebeskind schrieb am
Hallo, wo kann man das amtlich nachlesen, bzw. findet man diese Änderungen. Betrifft das auch das „Neubaugebiet“?
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Liebeskind
Mirko Kolodziej schrieb am
Hallo, Herr Liebeskind, Sie finden die amtliche Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt vom 22.12.2021 auf Seite 3. www.hoyerswerda.de - Rathaus - Aktuelles - Amtsblatt. Der Beschluss selbst ist über das Ratsinformationssystem nachzuvollziehen: www.hoyerswerda.de - Rathaus - Politik - Stadtrat -öffentliches Ratsinformationssystem und dann über den "Sitzungskalender" die Sitzung vom 30.11.2021 anwählen - Tagesordnungspunkt 9. Hier ist der Beschlusstext:
Im Ortsteil Bröthen/ Michalken besteht für den Teil Bröthen eine Gestaltungssatzung. Diese regelt Anforderungen an die Gestaltung der Gebäude und Werbeanlagen innerhalb des Ortskernes Bröthen. Der zum Ortsteil gehörende Teil Michalken hatte bisher keine Gestaltungssatzung.
Der Ortschaftsrat Bröthen/ Michalken hatte zur Änderung bzw. Aufhebung der Satzung in mehreren Sitzungen beraten. Mitglieder des Ortschaftsrates haben sich mit dem Fachdienst Stadtplanung zu fachlichen Inhalten dieser Satzung abgestimmt.
Abschließend hat der Ortschaftsrat in der Sitzung am 04.10.2021 mehrheitlich beschlossenen, einen Antrag an den Stadtrat zur Aufhebung der "Gestaltungssatzung Hoyerswerda, Ortsteil Bröthen" zu stellen. Diesem Antrag liegen nachfolgend aufgeführte Belange zu Grunde.
In der Vergangenheit wurden viele Anträge zur Abweichung von den Festsetzungen der "Gestaltungssatzung Hoyerswerda, Ortsteil Bröthen" gestellt. Weiterhin haben sich die Anforderungen und Ansichten an die Gestaltung von Gebäuden im Laufe der Jahre geändert. Die Einwohner im Teil Michalken konnten auch in der Vergangenheit ohne Beachtung besonderer Anforderungen bauen. Durch die Aufhebung der Einschränkungen durch die "Gestaltungssatzung Hoyerswerda, Ortsteil Bröthen" soll die Gleichbehandlung der Einwohner innerhalb des gesamten Ortsteiles gesichert werden.
Im Ortskern Bröthen befinden sich einige denkmalgeschützte 3- und 4- Seithöfe. Für Maßnahmen an baulichen und sonstigen Anlagen, die unter Denkmalschutz stehen oder sich im Umgebungsschutzbereich von Kulturdenkmalen befinden, ist unabhängig von einer Gestaltungssatzung eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 13 Sächsischem Denkmalschutzgesetz erforderlich.
Damit wird der historische Erhalt dieser Gebäude auch ohne Gestaltungssatzung weiter geschützt.
Für alle nicht denkmalgeschützten Gebäude, insbesondere die Errichtung neuer Wohngebäude soll zukünftig die gleiche Gestaltungsfreiheit wie im Teil Michalken gelten.
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