Kaum Wärme zum Heizen verbraucht – Abmahnung


von Tageblatt-Redaktion

Kaum Wärme zum Heizen verbraucht – Abmahnung
Foto: Ralf Grunert

Laubusch. Familie Wustmann ist in einer 70-Quadratmeter-Wohnung in der Laubuscher Ortslage Kolonie zu Hause. Nachdem für ihre Wohnung schon das zweite Jahr hintereinander ein Wärmeverbrauch bei der Heizung registriert worden ist, der weit unter dem Durchschnitt vergleichbarer Wohnungen im Ort liegt, reagierte die Wohnungsgenossenschaft Laubusch mit einer "Abmahnung wegen nicht ordnungsgemäßen Heizverhaltens“.

Laut Nutzungsvertrag für die Wohnung sind Wustmanns dazu verpflichtet, in den von ihnen genutzten Räumen für eine ausreichende Beheizung zu sorgen. Eine Nichtbeachtung dieser Pflicht kann zu Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung und Schäden an der Gebäudesubstanz führen.

Allerdings gibt es weder Feuchtigkeitsschäden noch Schimmel in der Wohnung, auch kein Schwitzwasser an den Fenstern, sagt die betroffene Familie. Sie sieht keinen Anlass, etwas an ihrem Heizverhalten zu ändern. Nicht mal Stufe 3, sondern zwischen Stufe 1 und 2 reicht offenbar aus, um die Temperatur in der Wohnung von Familie Wustmann auf mehr als die von der Wohnungsgenossenschaft geforderten 20 Grad zu halten.

Auf eine Überprüfung vor Ort hat die Wohnungsgenossenschaft bisher verzichtet, da vermutet wird, dass ein Zählerdefekt die Ursache für die unterdurchschnittlichen Messerwerte sein könnte. Eine Überprüfung wurde beauftragt. Das Ergebnis steht noch aus. (red)

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