Kann der April-Stadtrat stattfinden oder nicht?


von Tageblatt-Redaktion

Kann der April-Stadtrat stattfinden oder nicht?
Foto: Gernot Menzel

Hoyerswerda. Kann, nachdem die März-Stadtratssitzung wegen der Beschränkungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie ausfiel (hier ein Bild vom Februar), die Sitzung am 28. April stattfinden? Über eine mögliche Tagesordnung hat der Ältestenrat von Oberbürgermeister Stefan Skora (CDU) und den Fraktionsvorsitzenden bei einem – mit gebührenden Abständen abgehaltenen – Treffen im Rathaus schon gesprochen.

Allerdings ist die Antwort auf die Eingangsfrage noch offen. Es könnte knapp werden. Um die nötigen Fristen einzuhalten, müssten die Einladungen eigentlich an diesem Donnerstag verschickt werden. Die für das Land Sachsen gültige Schutzverordnung hat aber ihr Ablaufdatum erst am 20. April und keiner weiß derzeit, ob es eine Verlängerung geben wird oder nicht.

Einerseits, heißt es aus dem Rathaus, könnte man bei einer Einigung verkürzte Ladungsfristen nutzen. Andererseits lauten die Empfehlungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Ratssitzungen nur in äußerst dringenden Fällen einzuberufen. In dieser Woche soll eine Entscheidung getroffen werden. (red)

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