Juristische Gründe für Waldwegsperrung


von Tageblatt-Redaktion

Juristische Gründe für Waldwegsperrung
Foto: Mirko Kolodziej

Knappenrode. Verkehrssicherungspflicht – ist die Begründung für die Sperrung des Waldweges am Spannteich. Der Staatsbetrieb Sachsenforst, dem zwar nicht der Weg (privat), aber im nördlichen Wegeabschnitt der angrenzende Wald gehört, hat es aufgestellt, weil er rein rechtlich dafür sorgen müsste, dass herabfallendes Totholz niemanden schädigt.

Grund: Die Stadt hat den Weg beschränkt öffentlich gewidmet. Im Ergebnis müssten zur Sicherheit wohl Bäume gefällt werden. Doch das Areal am Spannteich ist Naturschutzgebiet, weshalb der Wald aus Forstsicht unverändert bleiben sollte. Der Sachsenforst spricht mit der Stadt daher über eine Entwidmung. Solange bleibt die Sperrung bestehen. (red)

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