Im Freien erst einmal keine Masken mehr erforderlich
Hoyerswerda. Im Zusammenhang mit den seit einigen Tagen stabil niedrigen Sars-CoV-2-Infektionszahlen weist der Kreis Bautzen auf die Aufhebung weiterer Schutzmaßnahmen hin. Ab Donnerstag gilt:
-Die Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte sind aufgehoben. Das heißt, dass Feiern innen und außen ohne Begrenzung der Personenzahl möglich sind. Freibäder können ohne Begrenzung der Besucherzahl öffnen.
-Die Testpflicht wird reduziert. So ist für Personal an Schulen und Kitas und auch die Schülerinnen und Schüler nur noch ein Test pro Woche vorgesehen. Darüber hinaus besteht eine Testpflicht noch in Diskotheken, Clubs und Musikclubs, im Bereich der Prostitution sowie auf Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern gleichzeitig.
-Die allgemeine Maskenpflicht im Freien ist aufgehoben. Sie gilt aber weiterhin in Geschäften, Märkten, bei körpernahen Dienstleistungen und im ÖPNV sowie bei Großveranstaltungen im Innenbereich.
-Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder vergleichbaren Atemschutzmasken besteht für die Beschäftigten im ambulanten Pflegebereich sowie in Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen sowie für Besucher, wenn der Mindestabstand nicht einzuhalten ist. Ausnahmen gelten hier für vollständig geimpfte oder genesene Personen.
-Genehmigte Hygienekonzepte müssen Veranstalter von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern gleichzeitig und von Tanzveranstaltungen vorweisen. Alle anderen Einrichtungen und Angebote müssen eigenständig ein Hygienekonzept vorhalten, jedoch können hier die bundesweit geltenden Richtlinien einzelner Branchen auf die sächsischen Regeln angepasst werden. Das bedeutet unter anderem, dass in diesen Branchenkonzepten vorgesehene Besucherbegrenzungen oder Mindestabstände nicht mehr zwingend in Hygienekonzepten enthalten sein müssen. (red)
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