Hund reißt Frau vom Rad


von Tageblatt-Redaktion

Ausgebildete Hunde sind zwar scharf, gehorchen aber. Das hier gezeigte Tier ist nicht mit dem Beitrag beschriebenen identisch.
Ausgebildete Hunde sind zwar scharf, gehorchen aber. Das hier gezeigte Tier ist nicht mit dem Beitrag beschriebenen identisch.

Nach Beißattacken gegenüber Menschen wurden in den zurückliegenden zwei Jahren jeweils zwei Hunde durch das Landratsamt Bautzen als Kreispolizeibehörde im „Einzelfall für gefährlich“ erklärt. Insgesamt befasste sich die Behörde in diesem Zeitraum mit 21 Fällen, in denen Menschen durch Hundebisse verletzt wurden. Ganz aktuell ist es ein Fall, der sich vor wenigen Tagen zwischen Spohla und Maukendorf ereignet hat – der endete für eine Frau mit mehreren Bissverletzungen am Kopf und hohem Blutverlust im Krankenhaus.

Minuten der Todesangst liegen hinter der Frau, die an jenem Morgen per Rad auf einem Waldweg in Richtung Spohla unterwegs war. Dort begegnete sie einer Hundehalterin, die ihr Tier an der Leine führte. Erst als diese der Radfahrerin signalisierte, dass sie vorüberfahren könne, tat sie das auch. „Ich stieg auf mein Fahrrad und fuhr los. Da kam der Hund auf mich zu“, schildert sie in einem inzwischen dem Landratsamt zugestellten Schreiben die dramatischen nächsten Augenblicke. Obwohl nach wie vor angeleint, war das rund 50 Kilogramm schwere Tier nicht zu halten.

„Der Hund sprang mich an, biss mir in die linke Schulter und riss mich vom Fahrrad. Als ich unten lag, biss er mir immer wieder in den Kopf. Ich versuchte unter Einsatz all meiner Kräfte, mich vom Hund wegzudrehen, die Schulter einzuziehen, dass er nicht meinen Hals oder mein Gesicht erwischt.“ Schließlich gelang es der Frau, sich aus ihrer Notlage zu befreien und auf Abstand zum beißwütigen Tier zu gehen. Mehrere zentimeterlange, klaffende Wunden am Kopf und Kreislaufprobleme aufgrund des Blutverlustes machten einen Klinik-Aufenthalt notwendig. Der erlittene psychische Schaden lässt sich nur erahnen.

Verbunden mit der Bitte, als Behörde einzuschreiten, um „die von dem Hund ausgehende konkrete Gefahr zu beseitigen“, haben das Opfer und ihr juristisch keineswegs unbedarfter Ehemann mittlerweile das Ordnungsamt des Landratsamtes Bautzen über den Vorfall informiert.

„Beißvorfälle kommen leider immer wieder in der Öffentlichkeit vor. Diese Sachverhalte stellen den Verdacht einer Straftat dar und sollten generell bei dem zuständigen Polizeirevier angezeigt werden“, so heißt es aus der Pressestelle des Landratsamtes. Ordnungsrechtlich seien solche Vorfälle erst einmal durch die Ortspolizeibehörde, also die jeweilige Stadt oder Gemeinde, zu bewerten. „Das Ordnungsamt des Landratsamtes als Kreispolizeibehörde wird erst tätig, wenn der Verdacht besteht, dass Maßnahmen nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden eingeleitet werden müssen.“

Im konkreten Fall wird diesem Verdacht nunmehr nachgegangen. Nicht nur das Opfer, sondern auch der Hundehalter, der bekannt ist, werden dazu angehört, ebenso Polizei und Polizeibehörde. „Nach Vorliegen aller Stellungnahmen werden wir entscheiden, wie weiter verfahren wird“, erklärte Pressesprecherin Sabine Rötschke. Ein solches Verfahren dauert aber gewöhnlich acht bis zehn Wochen.

Sofern es dazu kommt, dass der Hund „im Einzelfall“ für gefährlich erklärt und diese Entscheidung bestandskräftig wird, würde das bedeuten, dass der Hundehalter „eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes benötigt“, erklärt Sabine Rötschke. „Im Erlaubnisverfahren hat der Hundehalter eine Sachkundeprüfung abzulegen, muss die Zuverlässigkeit im Sinne des Gesetzes besitzen und für den Hund eine besondere Haftpflichtversicherung nachweisen.“ Eine Folge wäre auch, dass für den betreffenden Hund in der Öffentlichkeit fortan ein Leinen- und Maulkorbzwang besteht.

Wegnahme oder gar Einschläferung, was das angeht, übt sich das Landratsamt in Zurückhaltung. „Eine Wegnahme erfolgt äußerst selten“, ließ Sabine Rötschke wissen. Das sei ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte. „Ein Einschläfern des Hundes ist, wenn überhaupt, nur nach tierschutzrechtlichen Aspekten möglich. Hierzu gibt es eine umfassende Rechtssprechung, welche in der Regel zu Gunsten der Tiere ausgeht.“

„Es ist einfach so, dass das Tier entweder weggesperrt oder abgeschafft werden muss, jedenfalls aber zum Schutz der Anwohner und der Allgemeinheit nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden darf.“ Diesen Standpunkt vertritt das Opfer. Und für den Ehemann liegt auf der Hand, dass „der Schutz der Bevölkerung Vorrang gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Hundehalters hat“. Immerhin werde der betreffende Hund nach wie vor in der Öffentlichkeit ausgeführt. Beide vermissen daher Sofortmaßnahmen. Eine solche könnte die Anordnung sein, dass der Hund bis zum Abschluss des Verfahrens das Grundstück nicht zu verlassen hat. „Das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden lässt das zu“, betonen beide.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr als Einzelmaßnahme könne die Ortspolizeibehörde, hier also die Stadt Wittichenau, jederzeit erlassen, so der Hinweis aus dem Landratsamt. „Wir als Kreispolizeibehörde haben in solchen Fällen keine «Allgemeine sachliche Zuständigkeit» nach dem Polizeigesetz.“ Das ändere sich, wenn der Hund „vollziehbar“ für gefährlich erklärt ist.

Dass umgehend etwas veranlasst werden muss, das steht für das Opfer der Beißattacke fest. „Man mag sich nicht vorstellen, dass das Tier über ein Kind oder eine gebrechliche Person herfällt.“ Wer auch immer dann dafür geradestehen müsste, der könne allerdings nicht behaupten, dass nicht eindringlich davor gewarnt wurde.



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Hoyerswerdsche-Redaktion schrieb am

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