Hoyerswerdas größte Dauerleihgabe


von Tageblatt-Redaktion

Detail eines Kaminofens aus dem Jahre 1805. Er gehört der Stadt Hoyerswerda und wird im Stadtmuseum, das von der ZooKultur betrieben wird, als Dauerleihgabe gezeigt.
Detail eines Kaminofens aus dem Jahre 1805. Er gehört der Stadt Hoyerswerda und wird im Stadtmuseum, das von der ZooKultur betrieben wird, als Dauerleihgabe gezeigt.

Von Uwe Schulz

Heute Abend endet in der Stadt eine seit Jahren anhaltende Übergangslösung. Denn mit der Bildung der Zoo, Kultur und Bildung gGmbH sind zwar der Zoo und das Schloss samt Grundstücken und Immobilien in das Eigentum der ZooKultur übergegangen, aber bei den Museumsgütern, die 38 752 Objekte umfassen, darunter knapp 10 000 Schriften in der Bibliothek und über 17 000 Fotografien, und den 27 Kunstobjekten im Zoo war dies bislang nicht der Fall. Mindestens zwei Versuche gab es in den vergangenen Jahren, dies vertraglich zu regeln, doch stets kurz vor der jeweiligen Stadtratssitzung wurde die Vorlage wieder von der Tagesordnung genommen.

Für heute Abend steht sie wieder drauf und es ist mit recht hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie diesmal auch beschlossen wird.

Denn die Beteiligten sind sich einig, dass die Museumsgüter und Kunstobjekte nicht ins Eigentum der ZooKultur übergehen, sondern sie diese nur als Dauerleihgabe besitzen soll. Das hat für die Stadt den Vorteil, dass selbst im Fall der Insolvenz der gGmbH die Museumsgüter nicht Teil der Insolvenzmasse werden und unter diesen Umständen sogar die Stadt auf Nimmerwiedersehen verlassen könnten. Die ZooKultur hat ihrerseits etwas, was sie zeigen kann und hat auch dafür zu sorgen, dass die Objekte ordentlich behandelt und gepflegt werden. Andererseits muss sie nicht für die teuren Reparaturen, wie sie bei einigen der im Freien stehenden Plastiken in nächster Zeit anstehen, oder zu erwartenden Restaurierungen allein aufkommen. Da muss die Stadt mit ins Boot.

Dafür kann die ZooKultur die Museumsgüter zeigen, an andere Museen verleihen, und sogar verkaufen – aber nur unter Zustimmung der Stadtverwaltung und mit Beschluss des Verwaltungsausschusses. Objekte, die dem Museum nach Inkrafttreten des Vertrages (er wird auf den 1. Januar 2011 rückdatiert) geschenkt werden, werden Eigentum der Stadt. Objekte, die die ZooKultur selbst erwirbt, bleiben auch ihr Eigentum.

Für den Besucher von Schloss und Zoo wird sich mit dieser Regelung nichts ändern. Und die ZooKultur kann auch die geplante Veränderung der ständigen Ausstellung in aller Ruhe weiter vorbereiten. Denn der Vertrag über die Dauerleihgabe und die Überlassung der Nutzungsrechte schreibt nicht vor, dass die Ausstellung in ihrer jetzigen, knapp 20 Jahre alten Form zu erhalten ist.



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