Hoyerswerda jetzt mit zwei Prägediensten


von Hoyte24 News

Hoyerswerda jetzt mit zwei Prägediensten
Foto: Astorga

Hoyerswerda. Die Stadt verfügt seit ein paar Tagen über zwei Schilderprägedienste. Unweit der im Dezember an den Schlossplatz umgezogenen Zulassungsstelle des Landratsamtes Bautzen und des in die Spremberger Straße 17 gewechselten Kennzeichenservice des Ehepaars Storbeck hat sich eine bundesweit aktive Firma niedergelassen.

Die Astorga Fritz Lange GmbH & Co. Schilder- und Stempelfabriken KG hat ein Ladenlokal im Fließhof angemietet. Das 50 Jahre alte Unternehmen hat seinen Sitz in Niedersachsen, genauer in Springe bei Hannover. Es verfügt über 65 Standorte. (red)

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Kommentare zum Artikel:

Rita Hertel schrieb am

Ich habe es vergangene Woche gesehen und war wegen der großflächigen, grellen Werbung geschockt. Diese passt einfach nicht in die unmittelbare Nähe des alten Marktplatzes! Ich denke, man kann auch dezenter auf einen Schilderprägedienst hinweisen.

Daniel Müller schrieb am

Wirklich jetzt Frau Hertel, es passt Ihnen nicht. Also ich finde, Werbung kann nicht groß und bunt genug sein, soll und muss ja auffallen.

Alexander Schwiebs schrieb am

Stimmt, Daniel Müller, Werbung muss auffallen, sonst schafft man es nicht, zu überleben als Unternehmen. Es ist egal wie oder wo man Werbung macht.

Rita Hertel schrieb am

Hallo Herr Müller,
ich möchte jetzt nicht mit Ihnen ein Zwiegespräch führen. Ich habe meine Meinung geäußert, so wie Sie Ihre. Aber wer richtig lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich hatte geschrieben: „Diese passt einfach nicht in die unmittelbare Nähe des alten Marktplatzes!“ und Sie unterstellen mir „Wirklich jetzt Frau Hertel, es passt Ihnen nicht.“
Natürlich kann/muss Werbung groß, bunt und auffällig sein – ich wiederhole mich jetzt – aber dort, wo es hinpasst!

Mirko Kolodziej schrieb am

Es gibt für (fast) alles Regeln. In § 10 der Gestaltungssatzung für die Altstadt heißt es bezüglich der Gebiete I (Stadtkern, Am Haag) und II (Vorstadtbereiche bis 1918, Goethestraße, Dresdener Straße) tatsächlich: „Das Aufstellen bzw. Anbringen von Werbeplakaten, Transparenten usw. an den Scheiben der oberen Geschosse ist im Gebiet I nicht gestattet. Historisch belegte Fahnenträger aus Schmiedeeisen oberhalb der zulässigen Fassadenbereiche können in dieser Form weiter genutzt werden. Zukleben oder anderweitiges Zudecken der Fensterflächen in den Gebieten I und II ist nur bis maximal 70 % der Fensterfläche zulässig.“ Ob das hier so ist, müsste man nachmessen. Aber würde jemand direkt neben dem Rathaus gegen die Regeln verstoßen? Mirko Kolodziej, Redaktion

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