Hauptamtlichkeit ist neu festgeschrieben


von Tageblatt-Redaktion

Hauptamtlichkeit ist neu festgeschrieben
Foto: Andreas Kirschke

Spreetal. Im Hinblick auf die Bürgermeisterwahl im kommenden März hat der Gemeinderat einer Anpassung der Hauptsatzung zugestimmt. Dort heißt es nun nicht mehr, der Bürgermeister sei „ab 2.000 Einwohner“ hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Die Bedingung wird gestrichen, nachdem das Land Sachsen diese Einwohnerzahl nicht mehr zwingend festschreibt. Demnach folgt auf den zuletzt nur ehrenamtlich tätigen Manfred Heine (parteilos) wieder eine hauptamtliche Kraft.

Neu in die Hauptsatzung aufgenommen wurde zudem die Möglichkeit des Einwohnerantrags. Demzufolge muss der Gemeinderat Angelegenheiten, für die er zuständig ist, binnen dreier Monate behandeln, wenn fünf Prozent der Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren das beantragen. Ferner verpflichtet sich die Gemeinde, einen ehrenamtlichen Beauftragten oder eine Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann zu bestimmen. (red)

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